Das IDW hat ein Positionspapier zur Zukunft der nichtfinanziellen Berichterstattung und Assurance veröffentlicht. Neben Aspekten, die bei der Entwicklung einer integrierten Berichterstattung zu berücksichtigen sind, die den Informationsbedarf aller Stakeholder adressiert, bietet die Zusammenfassung ein Update zu den neuesten Verlautbarungen zur ESG-Berichterstattung.

Die externe Unternehmensberichterstattung unterliegt aktuell einem tiefgreifenden Wandel, geprägt vor allem von den deutlich stärker artikulierten Interessen der Stakeholder: Stand über Jahrzehnte die „klassische“ Finanzberichterstattung mit Fokus auf die Shareholder im Vordergrund, werden nunmehr verstärkt auch (zusätzliche) nichtfinanzielle Informationen – vor allem zu ESG-Aspekten – nachgefragt, die unterschiedlichsten Adressaten dienen, neben den Investoren also vor allem solchen Personengruppen, die (als Nicht-Gesellschafter) den externen Effekten der Unternehmen hinsichtlich Umweltbelastungen, Menschenrechten etc. ausgesetzt sind. Oft wird in diesem Zusammenhang von der „Licence to Operate“ gesprochen, die nur transparent und nachhaltig wirtschaftenden Unternehmen von ihren Stakeholdern zugestanden wird. 

Die Berichterstattung über die wirtschaftliche Lage der Unternehmen soll also um die direkten und indirekten Auswirkungen solcher Effekte auf das Unternehmen und dessen Umfeld erweitert werden. Der europäische Gesetzgeber hat auf diesen eindeutigen Paradigmenwechsel in einem ersten Schritt reagiert und bestimmten kapitalmarktorientierten Unternehmen sowie großen Finanzdienstleistern mit dem CSR-Reporting zusätzliche nichtfinanzielle Berichtspflichten auferlegt.

Seit unserem vorigen Newsletter wurden folgende Aktualisierungen vorgenommen:

  • ISSB: Das International Sustainability Standards Board (ISSB) hat am 26. Juni 2023 die IFRS Sustainability Disclosure Standards IFRS S1 und IFRS S2 veröffentlicht. Schwerpunkt der Standards sind nachhaltigkeitsbezogene Risiken und Chancen, sie beinhalten „Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen“ und „Klimabezogene Angaben“ (28. Juni 2023).
  • EU-Taxonomieverordnung: Die EU-Kommission hat am 13. Juni 2023 die delegierten Verordnungen zu den umweltpolitischen Zielen 3 - 6 und zur Änderung der bestehenden delegierten Verordnung der EU-Taxonomieverordnung (14. Juni 2023) verabschiedet.
  • ESRS: Am 9. Juni 2023 hat die Europäische Kommission den Entwurf des delegierten Rechtsakts bezüglich der EU-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards, ESRS) veröffentlicht. Nach einem vierwöchigen Konsultationszeitraum ist mit der Annahme der Standards bis Ende Juli (12.06.2023) zu rechnen.
  • Die International Federation of Accountants (IFAC) hat in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen einen Leitfaden zur Unterstützung der Treibhausgasberichterstattung veröffentlicht. Dieser besteht aus einem Fahrplan für die Verbesserung der Treibhausgasberichterstattung und einer technischen Anleitung für die Datenbeschaffung.

Auf verschiedenen Ebenen zeigt sich nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre und Monate, dass die bisherigen Maßnahmen des europäischen und nationalen Gesetzgebers noch ausgeweitet werden müssen. Derzeit werden die folgenden Hauptkritikpunkte intensiv diskutiert:

  1. Fehlende (internationale) Vergleichbarkeit des meist qualitativen CSR-Reporting.
  2. Auch wenn es Bestrebungen einer integrierten Berichterstattung gibt, werden nach der bisherigen europäischen Konzeption und deren praktischer Umsetzung finanzielle und nichtfinanzielle Informationen weitgehend unverbunden dargestellt.
  3. Die obligatorische Prüfung der finanziellen Berichterstattung der Unternehmen ist ein festes und etabliertes Institut funktionierender Kapitalmärkte. Die nichtfinanzielle Berichterstattung dient aber ebenfalls der Information der Stakeholder des Unternehmens, damit diese auf dieser Grundlage Entscheidungen über die Allokation von Kapital und „Gütern“ treffen können. Reichweite und Urteilssicherheit sind nicht die gleichen wie bei der Finanzberichterstattung.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat sich zu den vorgenannten Ansatzpunkten positioniert und einen kurzen Ausblick gegeben. Das Positionspapier enthält folgende Aspekte:

  1. Weitergehende Standardisierung der nichtfinanziellen Berichterstattung
    Das IDW sieht es als gangbaren Zwischenschritt an, zunächst eine Lösung auf europäischer Ebene unter Nutzung existierender Berichtswerke und mit der Möglichkeit zur Übernahme einer späteren globalen Lösung zu entwickeln.
  2. Fortentwicklung zur integrierten Unternehmensberichterstattung
    Zeitnah sollte sichergestellt werden, dass die Berichterstattung über nichtfinanzielle Aspekte als Teil des Lageberichts anzusehen ist und weder räumlich noch zeitlich abweichend präsentiert werden kann. Die bisher nichtfinanziellen Aspekte sollten ebenfalls in monetäre Größen überführt werden, um damit eine „Gesamterfolgsrechnung“ zu ermöglichen. Selbstverständlich verlangt eine erweiterte und integrierte Berichterstattung auch die Implementierung neuer Systeme und Prozesse, inklusive interner Kontrollen, in den Unternehmen.
  3. Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung 
    Das IDW plädiert auch für eine einheitliche Prüfung der gesamten Berichterstattung durch einen Wirtschaftsprüfer.

Eine dem Informationsbedarf unterschiedlicher Stakeholder genügende, vergleichbare und vertrauenswürdige externe Berichterstattung ist notwendig. Eine Fortentwicklung der Rechnungslegung hin zu einer vollständig integrierten Berichterstattung ist dabei durchaus möglich. Eine entsprechende Prüfungspflicht würde ein umfassendes und verlässliches Modell im Sinne „erweiterter Marktinformationen“ darstellen. Eine Ausdehnung des Kreises der Berichtspflichtigen sollte mittelfristig sorgfältig erwogen werden. Voraussetzung ist die Skalierbarkeit der Regelungen und die „Anschlussfähigkeit“ auch an die EU-Bilanzrichtlinie beziehungsweise die nationalen Vorschriften (HGB etc.).

(Quelle: IDW-Positionspapier: „ZUKUNFT DER NICHTFINANZIELLEN BERICHTERSTATTUNG UND DEREN PRÜFUNG“)