-
Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
-
Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
-
Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
-
Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
-
Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
-
Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
-
Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
-
Vermögende Privatkunden
Vermögen braucht Vertrauen, Transparenz und kluge Köpfe. Das können wir!
-
Finanzprozesse & Reporting
Unternehmensdaten messen und nutzbar machen
-
Immobilienwirtschaft
Beratung immobiliensteuerrechtlicher Spezialfragen
-
Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
-
Tax im öffentlichen Sektor
Beratung und Services für die öffentliche Hand und Non-Profit-Organisationen
-
Arbeitsrecht
Vertretung für Unternehmen.
-
Commercial & Distribution
Einkauf und Vertrieb rechtssicher gestalten.
-
Compliance & Managerhaftung
Haftung für Ihr Unternehmen vermeiden.
-
Financial Services | Legal
Your Growth, Our Commitment.
-
Gesellschaftsrecht
Erfolgreiche Wirtschaftstätigkeit durch optimal gestaltete Gesellschaftsstrukturen.
-
Immobilienrecht
Alles über Immobilienwirtschaft, Hotellerie, Bau- und Architektenrecht, WEG und Mietrecht.
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Litigation | Dispute Resolution
Konflikte lösen.
-
Mergers & Acquisitions (M&A)
Ihr One-Stop-Dienstleister mit Fokus auf M&A-Transaktionen.
-
Restrukturierung & Insolvenz
Zukunft sichern in der Krise.
-
Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
-
IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
-
Tax Technology
Ihre Steuerabteilung – zukunftsfähig und leistungsstark!
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Data Engineering, Data Analytics und Künstliche Intelligenz
Datenbasierte Entscheidungen treffen und das Potenzial der Daten nutzen!
-
Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
-
Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
-
Sustainability Legal
Rechtliche Anforderungen an die nachhaltige Unternehmensführung
-
Sustainability Reporting
Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
-
Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
-
Grant Thornton B2B ESG-Studie
Grant Thornton B2B ESG-Studie
-
Expansion ins Ausland
Unsere Länderexpertise
-
Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner
-
GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
-
Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
-
Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
-
Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
-
Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
-
Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
-
International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
-
Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Hintergrund
Auf Grundlage des befristeten Krisenrahmens für staatliche Beihilfen infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine hat der deutsche Gesetzgeber zum 1. Januar 2023 die sogenannten Energiepreisbremsen eingeführt.
Der Zweck ist, die von stark steigenden Energiekosten (Strom, Erdgas und Wärme) betroffenen Letztverbraucher zu entlasten. Da entsprechende Erdgaslieferanten, Wärme- sowie Elektrizitätsversorgungsunternehmen die Entlastungen in den Abrechnungen berücksichtigen müssen, könnten hohe Kosten auf sie zukommen. Um hier entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber Regelungen verabschiedet, die den Lieferanten einen Vorauszahlungsanspruch gewähren.
Rechtsrahmen
Neben den Regelungen zur Entlastung der Letztverbraucher hat der Gesetzgeber auch Regelungen zu den Erstattungen der Entlastungen zugunsten des Lieferanten eingeführt. Vorgesehen ist, dass die Lieferanten einen Vorauszahlungsanaspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland geltend machen können, um die an den Letztverbraucher zu zahlende Entlastung auszugleichen. Das Gesetz versteht unter einem Erdgaslieferanten jede Person, deren Geschäftstätigkeit ganz oder teilweise auf den Vertrieb von leitungsgebundenem Erdgas zum Zweck der Belieferung von Letztverbrauchern ausgerichtet ist. Irrelevant ist, ob die Lieferung über ein Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung, ein geschlossenes Verteilernetz oder über (betriebliche) Kundenanlagen erfolgt. Ein Wärmeversorgungsunternehmen ist ein Unternehmen, das gewerblich Wärme an einen Kunden liefert. Der Gesetzgeber versteht hierunter neben Fern- und Nahwärmeversorgern auch Kontraktoren. Der Bezug und die Lieferung von beispielsweise Erdgas durch Unternehmen an beispielsweise Wohnungseigentümergesellschaften könnte einen Sachverhalt darstellen, in dem das Unternehmen als Lieferant auftritt. Dies hätte zur Folge, dass das Unternehmen die Entlastungen der Letztverbraucher in ihren Abrechnungen ab März 2023 berücksichtigen müsste.
To dos für Ihr Unternehmen
Sofern Ihr Unternehmen unter die Definition eines Lieferanten fällt, könnte es als Erdgaslieferant oder Wärmeversorgungsunternehmen die Vorauszahlung in Anspruch nehmen. Diesbezüglich muss ein Prüf- sowie ein Vorauszahlungsantrag gestellt werden. In Bezug auf die Verhinderung etwaiger Liquiditätsengpässe kann der Erdgaslieferant bzw. das Wärmeversorgungsunternehmen seinen Anspruch auf Vorauszahlung gegen die Bundesrepublik Deutschland bereits im ersten Kalendervierteljahr 2023 geltend machen. Hierfür galt ursprünglich eine Antragsfrist bis zum 28. Februar 2023, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz jetzt (vgl. Pressemitteilung vom 20. Februar 2023) bis zum 31. März 2023 einmalig verlängert wurde. Fristen für die weiteren Vorauszahlungszeiträume folgen.
Die Regelung hinsichtlich einer möglichen Vorauszahlung ist auch im Strompreisbremsegesetz enthalten. Hier kann ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen für März 2023 (die Monate Januar und Februar 2023 werden in diesem Monat mit- berücksichtigt) einen Anspruch auf Vorauszahlung gegenüber dem regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber für jeweils einen Kalendermonat geltend machen (Vorauszahlungszeitraum). Um als Elektrizitätsversorgungsunternehmen die Vorauszahlung in Anspruch zu nehmen, müssen dem Übertragungsnetzbetreiber bestimmte Angaben übermittelt werden. Die Antragstellung muss für die monatliche Geltendmachung des Anspruchs monatlich wiederholt werden.
Expertengruppe zu den Energiepreisbremsen
Grant Thornton hat ein Team von Spezialisten zusammengestellt, das Unternehmen bei den Energiepreisbremsen begleitet, insbesondere bei der Ermittlung der im Rahmen der Antragstellung ökonomisch relevanten Komponenten. Alternativ bieten wir Ihnen die im Antragsverfahren gesetzlich vorgesehenen Prüfungsleistungen an. Zur Klärung aufkommender energierechtlicher Fragestellungen binden wir bei Bedarf einen langjährigen Kooperationspartner ein.
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an.
Genau die Post, die Sie für Ihr Business brauchen.
Mit unseren kostenlosen Newslettern und Webinaren profitieren Sie von maßgeschneiderten Updates. Bringen Sie Ihre Unternehmung nachhaltig voran.