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Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
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Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
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Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit einem kürzlich veröffentlichten Schreiben zu einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 21. April 2022 (Aktenzeichen V R 2/22 (V R 6/18)) hinsichtlich des Umsatzsteuersatzes für die Lieferung von Holzhackschnitzeln Stellung genommen.
Die Lieferung von Holzhackschnitzeln, die zum Verbrennen bestimmt sind, unterliegt nunmehr dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von derzeit 7 Prozent. Bislang kam für alle Holzhackschnitzel der Regelsteuersatz (derzeit 19 Prozent) zur Anwendung.
Begründet wird die neue umsatzsteuerrechtliche Behandlung damit, dass es sich bei Holzhackschnitzeln (zum Verbrennen) um eine Art Brennholz im Sinne der Nummer 48 Buchstabe a der Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz handle und entsprechend zu besteuern sei, selbst wenn die erforderlichen zolltariflichen Voraussetzungen nicht gegeben sind.
Der ermäßigte Steuersatz gilt jedoch nur für solche Holzhackschnitzel, die zum Verbrennen bestimmt sind; andere Holzhackschnitzel sind mit dem Regelsteuersatz zu besteuern.
Das BMF-Schreiben ist auf alle offenen Fälle anzuwenden. Für die Vorjahre (bis einschließlich 31. Dezember 2022) räumt das BMF eine Nichtbeanstandungsregelung ein: Entsprechend muss eine Besteuerung nach dem Regelsatz bis Ende 2022 nicht korrigiert werden.