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Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
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Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
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Aktuelles Schreiben des BMF
In seinem Schreiben vom 15. August 2023 adressiert das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die ertragssteuerliche Beurteilung von betrieblichen und beruflichen Tätigkeiten in der häuslichen Wohnung. Das BMF geht detailliert anhand von Beispielen auf Fragestellungen im Zusammenhang mit dem sog. häuslichen Arbeitszimmer ein. Zudem hebt es auch die gesetzliche Neuregelung ab dem 1. Januar 2023 im Zusammenhang mit der Homeoffice-Pauschale hervor. Zu den wesentlichen einkommenssteuerrelevanten Aussagen der Finanzverwaltung rund um die Pauschale informieren wir Sie nachfolgend gerne.
Wann und wie gilt die Homeoffice-Pauschale?
Demnach gilt die Homeoffice-Pauschale an Tagen, an denen die Arbeit überwiegend zuhause erfolgt und keine andere erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird. Eine überwiegende Tätigkeit im Homeoffice liegt vor, wenn mehr als die Hälfte der tatsächlichen Arbeitszeit in der häuslichen Wohnung verrichtet wird. Die Homeoffice-Pauschale beträgt 6 Euro pro Kalendertag, jedoch höchstens 1.260 Euro im Wirtschafts- oder Kalenderjahr. Diese Höchstgrenze lag bis zum 31. Dezember 2022 bei 600 Euro (5 Euro pro Tag, max. 120 Tage). Somit sind seit diesem Jahr 210 statt 120 Homeoffice-Tage begünstigt. Mit der Pauschale werden alle Aufwendungen abgedeckt, die durch die betriebliche oder berufliche Tätigkeit in der häuslichen Wohnung entstehen.
Ausnahmen bei der Homeoffice-Pauschale
Davon ausgenommen sind Aufwendungen für Arbeitsmittel und Telekommunikation. Sie wird nicht erhöht, selbst wenn an einem Tag mehrere Tätigkeiten ausgeübt werden. Die Tage, an denen die Pauschale beansprucht wird, müssen vom Steuerpflichtigen aufgezeichnet und glaubhaft gemacht werden. Wenn Unterkunftskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung abzugsfähig sind, ist ein zusätzlicher Abzug der Tagespauschale nicht möglich. Die Pauschale gilt auch, wenn kein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht. Das entlastet gerade Familien mit kleineren Wohnungen, da ein separates Arbeitszimmer nun nicht mehr Voraussetzung für einen Steuerabzug ist.
Ab wann gilt die neue Homeoffice-Pauschale?
Die Neuregelung ist für nach dem 31. Dezember 2022 in der häuslichen Wohnung ausgeübte Tätigkeiten anzuwenden. Sie wird – wie bisher – auf den Arbeitnehmerpauschbetrag (1.230 Euro) angerechnet. Eine steuerlich begünstige Zahlung der Pauschale durch den Arbeitgeber ist weiterhin nicht vorgesehen. Arbeitgeber haben aber im Bereich der Gewährung von Telekommunikationsgeräten und der Erstattung von Aufwendungen in diesem Bereich (Gestellung von Telekommunikationsgeräten wie Mobiltelefonen, Übernahme von Verbindungsentgelten für private Anschlüsse) die Möglichkeit, steuerlich günstige Regelungen in Anspruch zu nehmen.
Weitere Informationen zur Homeoffice-Pauschale
Weitere Informationen zur Homeoffice-Pauschale finden Sie in diesem BMF-Schreiben.