-
Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
-
Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
-
Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
-
Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
-
Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
-
Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
-
Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
-
Vermögende Privatkunden
Vermögen braucht Vertrauen, Transparenz und kluge Köpfe. Das können wir!
-
Finanzprozesse & Reporting
Unternehmensdaten messen und nutzbar machen
-
Immobilienwirtschaft
Beratung immobiliensteuerrechtlicher Spezialfragen
-
Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
-
Tax im öffentlichen Sektor
Beratung und Services für die öffentliche Hand und Non-Profit-Organisationen
-
Arbeitsrecht
Vertretung für Unternehmen.
-
Commercial & Distribution
Einkauf und Vertrieb rechtssicher gestalten.
-
Compliance & Managerhaftung
Haftung für Ihr Unternehmen vermeiden.
-
Financial Services | Legal
Your Growth, Our Commitment.
-
Gesellschaftsrecht
Erfolgreiche Wirtschaftstätigkeit durch optimal gestaltete Gesellschaftsstrukturen.
-
Immobilienrecht
Alles über Immobilienwirtschaft, Hotellerie, Bau- und Architektenrecht, WEG und Mietrecht.
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Litigation | Dispute Resolution
Konflikte lösen.
-
Mergers & Acquisitions (M&A)
Ihr One-Stop-Dienstleister mit Fokus auf M&A-Transaktionen.
-
Restrukturierung & Insolvenz
Zukunft sichern in der Krise.
-
Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
-
IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
-
Tax Technology
Ihre Steuerabteilung – zukunftsfähig und leistungsstark!
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Data Engineering, Data Analytics und Künstliche Intelligenz
Datenbasierte Entscheidungen treffen und das Potenzial der Daten nutzen!
-
Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
-
Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
-
Sustainability Legal
Rechtliche Anforderungen an die nachhaltige Unternehmensführung
-
Sustainability Reporting
Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
-
Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
-
Grant Thornton B2B ESG-Studie
Grant Thornton B2B ESG-Studie
-
Expansion ins Ausland
Unsere Länderexpertise
-
Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner
-
GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
-
Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
-
Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
-
Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
-
Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
-
Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
-
International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
-
Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Der Beitrag wurde verfasst von unserer Expertin Ira Rave und unserem Experten Tim Pfleging.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 20. April 2023 sein Urteil in der Rechtssache Dyrektor Krajowej Informacji Skarbowej (C-282/22) veröffentlicht. Das Vorabentscheidungsersuchen des Obersten Verwaltungsgerichtes in Polen aus 2022 betraf die umsatzsteuerliche Beurteilung von Ladeleistungen für Elektroautos. Im Detail sollte der EuGH klären, ob komplexe einheitliche Leistungen, die an Ladepunkten erbracht werden, als Lieferung von Gegenständen (hier: Elektrizität) oder sonstige Leistung angesehen werden.
Im Zuge der Mobilitätswende hat die Bedeutung von Regelungen zu Elektro- und Hybridfahrzeugen auch im Steuerrecht stetig zugenommen. Bislang ungeklärt war die umsatzsteuerliche Einordnung von Ladevorgängen von Elektrofahrzeugen als Lieferung oder sonstige Leistung. Fraglich war dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass neben der tatsächlichen Aufladung des Fahrzeugs weitere Dienstleistungen angeboten werden; so zum Beispiel Einräumung von Nutzungsrechten am Parkraum vor der Ladesäule, Zugang zum Ladenetz, Bereitstellung von technischen Daten zur Entnahme des Ladestroms, Bereitstellung von Software zur Ladesäulenreservierung, Ladeüberwachung und Bezahlung des Ladevorgangs.
In ihren Stellungnahmen („Working Papers“) WP 969 und WP 1012 hatte das VAT Committee der Europäischen Kommission bereits die beim Ladevorgang erbrachten Leistungen als eine einheitliche Lieferung von Elektrizität eingestuft. Bindende Wirkung hatten die vorgenannten Working Papers jedoch nicht, sodass bisher jeder Mitgliedstaat seine eigene Interpretation der umsatzsteuerlichen Würdigung von Ladevorgängen hatte.
Mit dem oben genannten Urteil vom 20. April 2023 nimmt der EuGH nun zu dieser Thematik dezidiert Stellung. Auf die Vorlagefrage, ob bei einer komplexen einheitlichen Leistung im Sinne eines Ladevorgangs mit notwendigen Serviceleistungen eine Lieferung von Gegenständen oder eine Dienstleistung vorliegt, stellt das höchste Europäische Gericht klar, dass die Ladeleistung eine einheitliche Lieferung von Gegenständen darstellt.
Dies begründet der EuGH insbesondere damit, dass aus Sicht des durchschnittlichen Nutzers von Ladepunkten die Übertragung von Elektrizität den dominierenden Anteil ausmacht, da
- die Gewährung des Zugangs zu der Ladevorrichtung nur eine minimale Dienstleistung darstellt, die notwendig mit der Lieferung von Elektrizität verbunden ist;
- die technische Unterstützung sowie die Bereitstellung von IT-Anwendungen für Reservierungen, Umsatzauswertungen und den Erwerb von Guthaben für die Bezahlung der Aufladungen ihrerseits keinen eigenen Zweck darstellt, sondern das Mittel, um die Lieferung unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen.
Dies gilt unabhängig davon, ob das Entgelt in Kilowattstunden oder in Zeiteinheiten abgerechnet wird sowie auch dann, wenn im Entgelt neben der Menge der übertragenen Elektrizität eine Gebühr für die Abstellzeit einkalkuliert wird
Praxishinweis
Es empfiehlt sich, die Rechnungstellung hinsichtlich der Ladeleistungen in Ihrem Unternehmen zu überprüfen, insbesondere, wenn Sie Ladeleistungen in mehreren Mitgliedstaaten und im B2B-Bereich erbringen.
Sprechen Sie uns gerne an!