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GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
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Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
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Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Am 31. Juli 2023 hat die EU-Kommission den endgültigen „Delegierten Rechtsakt“ zu den ESRS (European Sustainability Reporting Standards) verabschiedet. Dieser entspricht strukturell und in weiten Teilen auch inhaltlich den durch die EU-Kommission vorgenommenen Änderungen der DRAFT ESRS (Juni 2023) unter Berücksichtigung der Rückmeldungen der Konsultationsphase. Die gemäß CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) verpflichtend anzuwendenden ESRS setzten sich aus 2 Cross-Cutting und 10 themenspezifischen Standards zusammen. Sie bilden damit die finalen Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ab dem Geschäftsjahr 2024 (PIE-Unternehmen) beziehungsweise dem Geschäftsjahr 2025 (Non-PIE, große Kapitalgesellschaften) ab.
Die Überprüfungsfrist des verabschiedeten „Delegierten Rechtsaktes“ durch das Europäische Parlament und den Rat zu den ESRS beträgt zwei Monate, wobei eine Verlängerung um weitere zwei Monate möglich ist. Eine inhaltliche Änderung der Standards ist nicht mehr möglich; die Standards können lediglich insgesamt noch angenommen oder abgelehnt werden.
Unter dem nachfolgenden Link kann der „Delegierten Rechtsakt“ inklusive Anhänge (Annex I: ESRS (Set 1) und Annex II (Abkürzungen und Glossar)) heruntergeladen werden:
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13765-Erste-europaische-Standards-fur-die-Nachhaltigkeitsberichterstattung_de.
Darüber hinaus hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) veröffentlicht, dass sie eine erste DRAFT „Guidance“ und „FAQ“ zum Thema Wesentlichkeitsanalyse und Wertschöpfungskette spätestens bis zum 16. August 2023 herausgeben wird.
Wir stehen jederzeit zu Ihrer Verfügung. Und freuen uns auf ein Gespräch mit Ihnen. Vielen Dank!
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