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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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Technology Consulting
Erhalten Sie maßgeschneiderte Technologieberatung
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Vermögen braucht Vertrauen, Transparenz und kluge Köpfe. Das können wir!
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GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
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Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
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Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance kannst Du bei uns sehr gut kombinieren.
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Entwicklung
Wir bieten Dir ein vielfältiges Portfolio und lebendiges Wachstum in einem starken Team. Deine Entwicklung ist unser Antrieb.
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Unser internationales Netzwerk eröffnet Dir die Chance international zu arbeiten und interkulturelle Erfahrungen zu sammeln.
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Vielfalt ist Teil unserer DNA. Wir vereinen unterschiedlichste Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Mehr Rechtssicherheit für Unternehmen
Unternehmen haben nun wieder Rechtssicherheit, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit dem Schrems II-Urteil vom 16.07.2020 den vormaligen Angemessenheitsbeschluss („EU-US-Privacy-Shield“) mit sofortiger Wirkung für unwirksam erklärt hatte.
Mit dem EU-US Data Privacy Framework wurden neue verbindliche Garantien eingeführt. Sie regeln die Beschränkung des Zugangs von US-Nachrichtendiensten auf personenbezogene Daten von EU-Bürgern auf ein verhältnismäßiges Maß. Betroffene sollen so ihre Rechte vor einem Gericht zur Datenschutzüberprüfung („Data Protection Review Court - DPRC“) geltend machen können. Es bleibt abzuwarten, ob die neuen Garantien einer erneuten gerichtlichen Überprüfung durch den EuGH standhalten werden.
EU-Unternehmen müssen Pflichtenkatalog in den USA durchsetzen
In der Praxis bedeutet der neue Angemessenheitsbeschluss zunächst, dass EU-Unternehmen personenbezogene Daten künftig auf Grundlage des EU-US-Data Privacy Frameworks an US-Unternehmen transferieren können, etwa beim Einsatz von US Service Providern (z. B. Zahlungsdienste oder Cloud-Dienste). Voraussetzung ist jedoch, dass sich US-Unternehmen zunächst zur Einhaltung des Pflichtenkatalogs entsprechend des neuen Angemessenheitsbeschlusses verpflichten. Sie müssen sich dazu beim U.S. Department of Commerce zertifizieren lassen.
Datenschutzerklärungen und Geschäftsmodelle überprüfen!
Europäische Unternehmen sollten jetzt zur Umsetzung des Angemessenheitsbeschlusses ihre Geschäftsmodelle, bisherigen Datenschutzerklärungen und Auftragsverarbeitungsverträge überprüfen. Das gilt, wenn eine Zusammenarbeit mit US Service Providern zugrunde liegt bzw. ein Transfer von Daten in die USA stattfindet. Wir empfehlen eine neue Bewertung und erforderlichenfalls Anpassung.
Sie tauschen als Unternehmen Daten mit den USA aus und brauchen Hilfe bei der Umsetzung des neuen EU-US-Data Privacy Frameworks? Unsere IT- und Datenschutzrechtsexperten Klaus Brisch, LL.M. (USA), Marco Müller-ter Jung, LL.M. (IT-Recht) und Demir Kanurić unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung des neuen EU-US-Data Privacy Frameworks. Setzen Sie sich unverbindlich mit uns in Kontakt.