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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
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Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
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Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Unsere Experten Klaus Brisch und Marco Müller-ter Jung aus unserem Team Legal haben in der Augustausgabe der „BOARD – Zeitschrift für Aufsichtsräte in Deutschland“ einen Artikel zum Rechtsrahmen für KI-basierte Unternehmensentscheidungen veröffentlicht. Neben dem Anwendungspotenzial von KI für Entscheidungsträger und den sich daraus ergebenden Herausforderungen werden die zentralen Aspekte des Entwurfs der europäischen KI-Verordnung aufgezeigt und die Anforderungen an KI-Governance Strukturen im Unternehmen betrachtet.
KI-Systeme können Entscheidungsträger im Unternehmen durch das Analysieren, Aufbereiten und Visualisieren von Informationen unterstützen, die Informationsbeschaffung übernehmen oder autonom Entscheidungen treffen, wobei unter anderem datenschutz- und arbeitsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen sind.
Die voraussichtlich Ende 2023 in Kraft tretende KI-VO verankert einen europaweiten einheitlichen Rechtsrahmen für den Einsatz von KI-Systemen. Innerhalb des Unternehmens haben Vorstand und Geschäftsführung strategisch zu entscheiden, wer für die Umsetzung einer KI-Governance zuständig sein soll.
Um Haftung zu vermeiden, ist die Auswahl und Qualität der KI-Systeme besonders dann entscheidend, wenn der Vorstand diese zur Delegation von Vorstandsaufgaben nutzt, wobei fehlerhafte Entscheidungen des Vorstands auf Basis von KI-basierten Informationen nicht unbedingt zu einem Haftungsfall führen, solange die Business Judgement Rule beachtet wurde.
Der Einsatz von KI-Systemen stellt den Aufsichtsrat vor zwei Themen. Er kann KI-Systeme für die Steuerung seiner Kontroll- und Beratungspflichten nutzen. Gleichzeitig sind Vorstand und Aufsichtsrat gefordert, die Einhaltung rechtlicher und ethischer Rahmenbedingungen beim Einsatz von KI-Systemen zu überwachen.
Praxishinweis
Es ist Vorstand und Aufsichtsrat zu empfehlen, die Zeit bis zum Inkrafttreten der KI-VO zu nutzen, damit im Unternehmen bereits jetzt analysiert wird, ob und inwieweit KI-Systeme eingesetzt werden und welcher Risikoklasse sie unterfallen. Auch die Entscheidung, wo im Unternehmen die Zuständigkeit für KI-Systeme angesiedelt wird, sollte angestoßen werden. Es gilt, die – im Hinblick auf die lange Umsetzungsdauer negativen – Erfahrungen bei der Einführung der Datenschutzanforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht zu wiederholen.
Den vollständigen Artikel können Sie in der Augustausgabe der BOARD lesen (kostenpflichtig).