Auch in solchen Fällen unterstützen wir Sie zu betriebswirtschaftlichen Fragestellungen.
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Der Bundestag hat ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie beschlossen. Dieses Gesetz ist im Oktober 2023 in Kraft getreten (Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz – VRUG). Damit wurde in Deutschland eine weitergehende Sammelklage eingeführt. Konkret erfolgt mit dem Gesetz die Einführung der sogenannten Abhilfeklage als neuer Klageform. Es handelt sich dabei um eine Verbandsklage gegen Unternehmer. 

Diese Abhilfeklage ist an mehrere Voraussetzungen gebunden, die jenen der bisherigen Musterfeststellungsklage ähneln. Die Musterfeststellungsklage bleibt daneben erhalten. Die Abhilfeklage durch Verbände kann erfolgen, wenn die von der Klage betroffenen Ansprüche von Verbrauchern im Wesentlichen gleichartig sind. Anders als bei einer Musterfeststellungsklage, kann dabei von Unternehmen unter anderem ein sogenannter kollektiver Gesamtbetrag gefordert werden.

Durch die Einführung dieser Klageform sind zusätzliche Klagen von Verbänden gegen Unternehmen zu erwarten. In diesen Verfahren stellen sich häufig betriebswirtschaftliche Fragestellungen, beispielsweise zu Schadensersatz oder zu anderen spezifischen ökonomischen Themen. Wir unterstützen Sie in Streitigkeiten mit unserer umfassenden betriebswirtschaftlichen Expertise. Dabei liegt unserer Tätigkeit ein gutes Verständnis der Schnittstellen von rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen zugrunde.