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GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
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Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
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Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Mit Umsetzung der europäischen „DAC 7“-Richtlinie hat der deutsche Gesetzgeber ab dem 1. Januar 2023 erstmalig Regelungen zum Umgang mit Tax-Compliance-Management-Systemen beziehungsweise Steuerkontrollsystemen (Tax CMS) gesetzlich verankert. Bislang bestanden mit Blick auf eingerichtete Tax CMS aus steuerstrafrechtlicher Sicht lediglich Regelungen zur indiziellen Wirkung gegen einen Vorsatz beziehungsweise eine leichtfertige Steuerverkürzung in der Verwaltungsauffassung. Die neue Gesetzgebung verleiht Tax CMS eine explizite und deutliche größere Bedeutung.
Finanzbehörden können nun für künftige Betriebsprüfungen konkrete Prüfungserleichterungen zusagen, wenn die laufende Betriebsprüfung die Wirksamkeit des bestehenden Tax CMS im Rahmen der Einhaltung der steuerlichen Vorschriften bestätigt hat. Die Zusagen zu Erleichterungen seitens der Finanzverwaltung beziehen sich sodann auf Art und Umfang der jeweiligen Prüfungshandlungen, sofern für die vom Tax CMS erfassten Steuern kein oder nur ein unbeachtliches Risiko besteht.
Der Gesetzgeber definiert die Wirksamkeit eines Tax CMS in diesem Zusammenhang wie folgt:
„Ein Steuerkontrollsystem umfasst alle innerbetrieblichen Maßnahmen, die gewährleisten, dass (i) die Besteuerungsgrundlagen zutreffend aufgezeichnet und berücksichtigt werden sowie (ii) die hierauf entfallenden Steuern fristgerecht und vollständig abgeführt werden“ (Artikel 97 § 38 EGAO). Das Steuerkontrollsystem muss ferner „die steuerlichen Risiken laufend abbilden“ und Veränderungen des Tax CMS müssen dokumentiert und unverzüglich gemeldet werden.
Unternehmen, die über ein Tax CMS verfügen, das die im Folgenden dargestellten Elemente gemäß den Vorgaben des IDW PS 980 n.F. beinhaltet, sind für die Anforderungen gut gerüstet:
Quelle: Grant Thornton Germany
Um die Sicherheit zu erhöhen, dass das Tax CMS den Anforderungen der Finanzbehörden standhält, bietet sich ein Readiness Check oder im besten Fall eine Angemessenheits- oder sogar eine Wirksamkeitsprüfung nach dem oben genannten Prüfungsstandard an.
Unsere Experten unterstützen Sie gerne bei der Implementierung, Optimierung und Prüfung Ihres Tax CMS.
Hinweis: Mehr zur Prüfung von CMS nach IDW PS 980 lesen Sie auch in diesem Beitrag.