-
Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
-
Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
-
Technology Consulting
Erhalten Sie maßgeschneiderte Technologieberatung
-
Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
-
Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
-
Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
-
Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
-
Vermögende Privatkunden
Vermögen braucht Vertrauen, Transparenz und kluge Köpfe. Das können wir!
-
Finanzprozesse & Reporting
Unternehmensdaten messen und nutzbar machen
-
Immobilienwirtschaft
Beratung immobiliensteuerrechtlicher Spezialfragen
-
Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
-
Tax im öffentlichen Sektor
Beratung und Services für die öffentliche Hand und Non-Profit-Organisationen
-
Arbeitsrecht
Vertretung für Unternehmen.
-
Commercial & Distribution
Einkauf und Vertrieb rechtssicher gestalten.
-
Compliance & Managerhaftung
Haftung für Ihr Unternehmen vermeiden.
-
Erben & Nachfolge
Überlassen Sie die Zukunft nicht dem Zufall.
-
Financial Services | Legal
Your Growth, Our Commitment.
-
Gesellschaftsrecht
Erfolgreiche Wirtschaftstätigkeit durch optimal gestaltete Gesellschaftsstrukturen.
-
Immobilienrecht
Alles über Immobilienwirtschaft, Hotellerie, Bau- und Architektenrecht, WEG und Mietrecht.
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Litigation | Dispute Resolution
Konflikte lösen.
-
Mergers & Acquisitions (M&A)
Ihr One-Stop-Dienstleister mit Fokus auf M&A-Transaktionen.
-
Restrukturierung & Insolvenz
Zukunft sichern in der Krise.
-
Technology Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
-
IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
-
Tax Technology
Ihre Steuerabteilung – zukunftsfähig und leistungsstark!
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Öffentlicher Sektor
Digitalisierung, Prozesse & Projekte
-
Cyber Security
Beratung und Services für den Mittelstand in Deutschland
-
Data Engineering, Data Analytics und Künstliche Intelligenz
Datenbasierte Entscheidungen treffen und das Potenzial der Daten nutzen!
-
Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
-
Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
-
Sustainability Legal
Rechtliche Anforderungen an die nachhaltige Unternehmensführung
-
Sustainability Reporting
Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
-
Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
-
Grant Thornton B2B ESG-Studie
Grant Thornton B2B ESG-Studie
-
Expansion ins Ausland
Unsere Länderexpertise
-
Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner
-
GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
-
Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
-
Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
-
Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
-
Digitalisierung, Prozesse & Projekte
Spezialisiert auf den öffentlichen Sektor
-
Beratung für Stadtwerke und Kommunen
Expertise für eine nachhaltige Zukunft
-
Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance kannst Du bei uns sehr gut kombinieren.
-
Entwicklung
Wir bieten Dir ein vielfältiges Portfolio und lebendiges Wachstum in einem starken Team. Deine Entwicklung ist unser Antrieb.
-
International Arbeiten
Unser internationales Netzwerk eröffnet Dir die Chance international zu arbeiten und interkulturelle Erfahrungen zu sammeln.
-
Diversity
Vielfalt ist Teil unserer DNA. Wir vereinen unterschiedlichste Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Die Befürworter einer Besteuerung stellen darauf ab, dass auch ohne tatsächliche Zahlung des Nutzers bereits dessen Zustimmung zur Verwertung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen eines tauschähnlichen Umsatzes als Gegenleistung für die Nutzung des kostenfreien Dienstes angesehen werden könnte. Da die Umsatzsteuer in derart kostenfreien Geschäftsmodellen, bei denen die Einnahmen ausschließlich aus der Verwertung der Daten im (Werbe-)Geschäft mit Dritten stammen, gerade nicht an die Nutzer abgewälzt werden kann, hätte die Besteuerung eine beträchtliche Minderung der Gewinne der Dienstanbieter zur Folge.
Hintergrund
Viele internetbasierte Angebote von Dienstanbietern können kostenfrei oder zu einem unverhältnismäßig geringen Entgelt genutzt werden. Anbieter finanzieren ihre Tätigkeit durch Umsätze gegenüber Dritten, indem sie diesen aufbereitete Nutzerdaten zur Verfügung stellen oder auf der Basis gesammelter Nutzerdaten die Möglichkeit der gezielten Ansprache bestimmter Personengruppen verschaffen. Anders als beispielsweise bei Printmedien besteht ein viel höheres Maß an Personalisierung aufgrund des Nutzerverhaltens und dem direkteren Kontakt von Anbieter und Nutzer.
Wenn die Dienste für die Nutzer kostenlos sind und der Anbieter entsprechend keine Zahlungen einnimmt, stellt sich die Frage, ob die Duldung der Datenverwertung durch die Nutzer eine Gegenleistung im Rahmen eines tauschähnlichen Umsatzes gemäß § 3 Absatz 12 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) darstellt. Dies hätte zur Folge, dass zusätzlich zu den tatsächlich steuerpflichtigen Werbeleistungen an die Werbetreibenden dann auch die Zurverfügungstellung der Dienste und Apps der Umsatzsteuer unterlägen, und zwar auch ohne tatsächliche Zahlung der Nutzer.
Umsatzsteuer bei kostenfreien Leistungen
Der Umsatzsteuer unterliegen grundsätzlich nur Leistungen, die auf den Erhalt einer Gegenleistung gerichtet sind, also „gegen Entgelt“ erbracht werden. Der Leistungsaustausch setzt voraus, dass ein Leistender und ein eindeutig identifizierbarer Leistungsempfänger vorhanden sind. Die erbrachte Leistung und die Gegenleistung müssen in einem direkten und unmittelbaren Zusammenhang stehen. Das Entgelt muss allerdings nicht unbedingt in Geld bestehen, sondern kann alles umfassen, was der Leistungsempfänger für den Erhalt einer Leistung aufwendet.
Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, ob bei kostenfreien internetbasierten Diensten mit der Verwendung von Nutzerdaten ein tauschähnlicher Umsatz vorliegen könnte. Fraglich ist insbesondere, ob auch die vom Anbieter geforderte Zustimmung der Nutzer zu den Nutzungsbedingungen und möglichen Datenschutzbestimmungen eine Leistung im wirtschaftlichen Sinne darstellt. Gemäß den oben dargestellten Voraussetzungen einer umsatzsteuerbaren Leistung muss festgestellt werden, ob die Nutzer mit der Zustimmung beziehungsweise Duldung ein eigenes wirtschaftliches Interesse verfolgen und ob die Zustimmung beziehungsweise Duldung über eine reine Entgeltentrichtung hinausgeht. Wenn es der Duldung des Nutzers zur Datenverwertung subjektiv bereits an wirtschaftlichem Gehalt mangelt, dürfte diese jedenfalls keine umsatzsteuerliche Gegenleistung für die Nutzung eines Dienstes darstellen.
Diese Fragen sollten anhand des jeweiligen Geschäftsmodels eines Dienstanbieters begutachtet werden. Hierfür stehen Ihnen unsere erfahrenen Umsatzsteuer-Experten gern zur Verfügung!