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GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
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Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
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Das Wichtigste in Kürze:
- Die britische Finanzverwaltung hat einen praxisnahen Leitfaden vorgelegt
- Es geht um die Beurteilung, ob Mobiles Arbeiten in UK eine Betriebsstätte begründet
Leitfaden mit anschaulichen Beispielen
Am 20. Juni 2023 veröffentlichte das HMRC das Update des Leitfadens zum Vorliegen einer Betriebsstätte. Es zeigt u.a. an Beispielen die steuerliche Würdigung verschiedener Sachverhalte vorübergehender mobiler Tätigkeit im Vereinigten Königreich auf. Der Fokus liegt auf der Frage des Vorliegens einer festen Geschäftseinrichtung und dem dabei zu berücksichtigenden zeitlichen Element der Dauerhaftigkeit.
Keine Betriebsstätte bei kurzfristigem Mobilen Arbeiten
Das Fazit: Kurzfristiges Mobiles Arbeiten im Vereinigten Königreich führt grundsätzlich nicht zu der Begründung einer Betriebsstätte. Ausnahmen davon können ein regelmäßig wiederkehrendes Tätigwerden und die koordinierte Arbeit an einem Projekt sein.
Insgesamt spiegeln die Beispiele aus dem Leitfaden des HMRC und deren Beurteilung die Fallgruppen wider, die auch in anderen Staaten diskutiert werden.
Mobiles Arbeiten im Homeoffice
Im Vergleich hierzu begründet das Arbeiten im home office in Deutschland in vielen Fällen keine Betriebsstätte, da in Deutschland stärker auf formale Kriterien wie die Frage der sog. Verfügungsmacht bei der Beurteilung einer Betriebsstätte abgestellt wird.
Die Frage bleibt damit auch in Zukunft im Verhältnis Deutschland – UK relevant, da es keine final abgestimmte Definition bzw. Auslegung des Begriffs der Betriebsstätte bei mobilem Arbeiten gibt.