Der Einsatz von Online-Marktplätzen, automatisierten Lagersystemen und digitalen Bezahllösungen hat den Handel effizienter gemacht, aber auch seine Anfälligkeit für Cyberangriffe erhöht. Vor diesem Hintergrund gewinnt die EU-Richtlinie NIS-2 zunehmend an Bedeutung.
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NIS-2-Richtlinie – der aktuelle Stand

Die NIS-2-Richtlinie hat das übergreifende Ziel, einen einheitlichen Mindeststandard für die Informationssicherheit innerhalb verschiedener Unternehmenssektoren und Branchen in der EU zu etablieren. Insbesondere sollen strengere Sicherheitsmaßnahmen sowie eine bessere Zusammenarbeit auf europäischer Ebene gelten.

Noch gibt es in Deutschland kein finales und nationales Umsetzungsgesetz, das die NIS-2-Richtlinie konkretisiert. Allerdings wird mit einer Verabschiedung des aktuellen Entwurfs des NIS2-Umsetzungsgesetzes (NIS2UmsuCG) bis März 2025 gerechnet. Das gibt Unternehmen nur noch begrenzt Zeit, sich auf die entsprechenden Vorgaben vorzubereiten. Diese neuen Regelungen werden wahrscheinlich besonders Handelsunternehmen betreffen, die

  • große Mengen an Kundendaten verarbeiten,
  • auf digitale Bezahlsysteme setzen oder
  • stark in vernetzte Lieferketten eingebunden sind.

NIS-2 Anforderungen im Retail-Sektor

Die neuen Vorgaben stellen viele Unternehmen vor erhebliche Hürden. Die vermutlich größte Herausforderung im Retail-Sektor sind die komplexen Lieferketten. Sie umfassen häufig externe IT-Dienstleister, Logistikunternehmen und andere Partner. Auch deren IT- und Cybersicherheits-Standards können das gesamte Ökosystem beeinflussen. So kann beispielsweise ein Sicherheitsvorfall bei einem einzelnen externen Glied in dieser Kette schwerwiegende Folgen für die gesamte eigene Organisation mit sich bringen. Gleichzeitig steigt der Druck, die zunehmend im Fokus stehenden digitalen Kundendaten zu schützen und die Einhaltung von NIS-2-Vorgaben fristgerecht sicherzustellen, nämlich bereits Anfang 2025.

Der zusätzliche regulatorische Aufwand, den NIS-2 mit sich bringt, verpflichtet Unternehmen unter anderem dazu, Sicherheitsvorfälle nicht nur zu verhindern, sondern auch entsprechend zu dokumentieren. Details zu besonders schwerwiegenden Vorfällen sind sogar den zuständigen Behörden zu melden. Darüber hinaus müssen sie regelmäßige Überprüfungen und Updates ihrer IT-Sicherheitsmaßnahmen durchführen. Besonders für mittelständische oder regionale Einzelhändler kann das eine große Belastung darstellen. Sie verfügen oft nicht über die erforderlichen Ressourcen oder das notwendige Know-how. Hinzu kommt, dass bestehende IT-Systeme und Maßnahmen oft nicht den Sicherheitsanforderungen entsprechen, die NIS-2 voraussetzt. Es können also zusätzliche Investitionen erforderlich sein.

Lösungsansätze und Perspektiven für den Retail-Sektor

Trotz dieser Herausforderungen bietet die Umsetzung von NIS-2 gleichzeitig Potenziale und Chancen für den Handel. Der erste Schritt für Unternehmen besteht darin, eine umfassende Risikoanalyse durchzuführen. So können IT-Assets risikoorientiert identifiziert und Schwachstellen in ihrer IT-Infrastruktur aufgedeckt werden. Basierend auf den Ergebnissen können so gezielte Maßnahmen ergriffen werden, um Sicherheitslücken zu schließen und den diesbezüglichen Anforderungen der NIS-2-Richtlinie gerecht zu werden. Darüber hinaus sind klare Strategien zur Reaktion auf potenzielle Sicherheitsvorfälle unerlässlich. Notfallpläne, Berichtsprozesse oder auch ein strukturierter Umgang mit Sicherheitsvorfällen können entscheidend sein, um die Auswirkungen eines Cyberangriffs zu minimieren.

Eine enge Zusammenarbeit mit erfahrenen IT-Sicherheitsexperten kann effektiv dabei helfen, die Anforderungen effizient umzusetzen. Externe Partner verfügen oft über die notwendige Expertise, um einerseits Prozesse zu optimieren und andererseits bestehende Systeme auf den Prüfstand zu stellen.

Unternehmen, die frühzeitig auf die notwendigen Anforderungen reagieren, können nicht nur Risiken minimieren, sondern sich auch einen Wettbewerbsvorteil sichern. Eine robuste Cybersicherheitsstrategie stärkt nicht nur die Resilienz gegen Angriffe, sondern schafft auch Vertrauen bei Kunden und Partnern. Die abschließende gesetzliche Umsetzung von NIS-2 in Deutschland steht noch aus. Trotzdem sollten Unternehmen bereits jetzt aktiv werden, da zum aktuellen Zeitpunkt keine Umsetzungsfristen zur Realisierung der NIS-2-Maßnahmen vorgesehen sind. Ab Inkrafttreten des nationalen NIS2UmsuCG sollten Sie die Anforderungen folglich umgesetzt haben. Es ist also von Bedeutung, die verbleibende Vorbereitungszeit optimal zu nutzen.

Unsere Expertise aus vielfältigen NIS-2-Projekten kann Ihnen dabei helfen, die Anforderungen effizient und nachhaltig umzusetzen. Kontaktieren Sie uns, um gemeinsam eine maßgeschneiderte Cybersicherheitsstrategie für Ihr Unternehmen zu entwickeln.

Der Artikel wurde von unserem Experten Jonas Neurath verfasst.