Ab Beginn des Jahres 2025 gelten neue Grenzwerte in der Sozialversicherung. Die Be-messungsgrenzen wurden an die Einkommensentwicklung angepasst.
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Die Rechengrößen werden jährlich an die Einkommensentwicklung angepasst, um die Stabilität der sozialen Absicherung zu gewährleisten. Ohne diese Anpassungen würden Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung trotz steigender Löhne geringere Renten erhalten. Das liegt daran, dass für Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze keine Beiträge gezahlt werden und somit keine Rentenansprüche entstehen.

Beitragsbemessungsgrenze wird angehoben

Für das Jahr 2025 soll die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung bundesweit einheitlich angehoben werden: auf 66.150 Euro pro Jahr bzw. 5.512,50 Euro pro Monat (2024: 62.100 Euro jährlich bzw. 5.175 Euro monatlich).

Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird voraussichtlich auf 73.800 Euro jährlich bzw. 6.150 Euro monatlich steigen (2024: 69.300 Euro jährlich bzw. 5.775 Euro monatlich).

Auch die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung wird erhöht: In den neuen Bundesländern auf einheitlich 8.050 Euro monatlich (2024: neue Bundesländer: 7.450 Euro; alte Bundesländer: 7.550 Euro). Die Unterscheidung zwischen neuen und alten Bundesländern fällt 2025 vollständig weg.

In der knappschaftlichen Rentenversicherung wird die Einkommensgrenze auf 9.900 Euro monatlich steigen (2024: neue Bundesländer: 9.200 Euro; alte Bundesländer: 9.300 Euro).

Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung dient der Berechnung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr. Es wird für 2025 vorläufig auf 50.493 Euro jährlich festgesetzt (2024: 45.358 Euro).

Rechengrößen ab 1. Januar 2025 im Überblick

Rechengröße Alle Bundesländer
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung  
  96.600 Euro im Jahr
(8.050 Euro im Monat)  
Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung  
118.800 Euro im Jahr
(9.900 Euro im Monat)  
Versicherungspflichtgrenze in der GKV  
73.800 Euro im Jahr 
(6.150 Euro im Monat)  
Beitragsbemessungsgrenze in der GKV 
66.150 Euro im Jahr
(5.512,5 Euro im Monat)  
Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung
96.600 Euro im Jahr
(8.050 Euro im Monat) 
Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2025 in der Rentenversicherung  
50.493 Euro im Jahr  
Bezugsgröße in der Sozialversicherung  
3.745 Euro im Monat  

 

Voraussichtlich im Dezember werden die neuen Beitragssätze zur Sozialversicherung ab dem 01.01.2026 festgelegt. Wir informieren Sie entsprechend.