-
Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
-
Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
-
Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
-
Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
-
Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
-
Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
-
Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
-
Vermögende Privatkunden
Vermögen braucht Vertrauen, Transparenz und kluge Köpfe. Das können wir!
-
Finanzprozesse & Reporting
Unternehmensdaten messen und nutzbar machen
-
Immobilienwirtschaft
Beratung immobiliensteuerrechtlicher Spezialfragen
-
Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
-
Tax im öffentlichen Sektor
Beratung und Services für die öffentliche Hand und Non-Profit-Organisationen
-
Arbeitsrecht
Vertretung für Unternehmen.
-
Commercial & Distribution
Einkauf und Vertrieb rechtssicher gestalten.
-
Compliance & Managerhaftung
Haftung für Ihr Unternehmen vermeiden.
-
Financial Services | Legal
Your Growth, Our Commitment.
-
Gesellschaftsrecht
Erfolgreiche Wirtschaftstätigkeit durch optimal gestaltete Gesellschaftsstrukturen.
-
Immobilienrecht
Alles über Immobilienwirtschaft, Hotellerie, Bau- und Architektenrecht, WEG und Mietrecht.
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Litigation | Dispute Resolution
Konflikte lösen.
-
Mergers & Acquisitions (M&A)
Ihr One-Stop-Dienstleister mit Fokus auf M&A-Transaktionen.
-
Restrukturierung & Insolvenz
Zukunft sichern in der Krise.
-
Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
-
IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
-
Tax Technology
Ihre Steuerabteilung – zukunftsfähig und leistungsstark!
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Data Engineering, Data Analytics und Künstliche Intelligenz
Datenbasierte Entscheidungen treffen und das Potenzial der Daten nutzen!
-
Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
-
Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
-
Sustainability Legal
Rechtliche Anforderungen an die nachhaltige Unternehmensführung
-
Sustainability Reporting
Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
-
Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
-
Grant Thornton B2B ESG-Studie
Grant Thornton B2B ESG-Studie
-
Expansion ins Ausland
Unsere Länderexpertise
-
Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner
-
GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
-
Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
-
Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
-
Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
-
Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
-
Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
-
International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
-
Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Nutzt der Unternehmer die Abwärme aus dem Betrieb eines BHKW, um in eigenen Containern Holzhackschnitzel für einen Dritten unentgeltlich zu trocknen, liegt darin weder eine umsatzsteuerpflichtige Entnahme noch eine steuerpflichtige sonstige Leistung, sondern dem Grunde nach eine unentgeltliche Wertabgabe. Die Gewährung unentgeltlicher sonstiger Leistungen aus unternehmerischen Gründen ist nicht umsatzsteuerbar. Im Streitfall sah das FG einen solchen unternehmerischen Grund darin, dass die Betreiberin des BHKW durch die unentgeltliche Trocknung fremder Hackschnitzel einen höheren KWK-Bonus erlangen konnte. Gegen die Entscheidung ist die Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig.
Die Betreiberin unterhielt eine Biogasanlage mit angeschlossenem BHKW, in dem Energie und Wärme erzeugt wurden. Einen Teil der nicht für den Betrieb des BHKW benötigten Wärme lieferte sie an ein Krankenhaus. Hierfür erhielt sie vom Stromversorger einen KWK-Bonus. Sowohl die Stromeinspeisung wie auch den KWK-Bonus behandelte sie als umsatzsteuerpflichtig.
Daneben nutzte sie die Abwärme zum Trocknen von Holzhackschnitzeln, die sie einem verbundenen Unternehmen (im weiteren OHG) unentgeltlich zu Heizzwecken zur Verfügung stellte. In Höhe der Wärmenutzung für die Trocknung erhielt die Klägerin ebenfalls den um den KWK-Bonus erhöhten Strompreis.
Eine steuerliche Außenprüfung qualifizierte das Trocknen der Holzhackschnitzel für die OHG als unentgeltliche Wertabgabe, was die spätere Klägerin anders beurteilte. Über die daraufhin eingereichte Klage hat das FG Mecklenburg-Vorpommern durch Erlass eines Gerichtsbescheids entschieden: Entgegen der Auffassung der Finanzbehörde liegt keine unentgeltliche Wärmelieferung und auch keine umsatzsteuerpflichtige unentgeltliche Wertabgabe der BHKW-Betreiberin an die OHG vor.
Entnahme von Wärme
Das Umsatzsteuergesetz stellt die Entnahme eines Gegenstandes durch den Unternehmer aus seinem Unternehmen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, einer umsatzsteuerpflichtigen Lieferung gleich. Im vorliegenden Fall hat die Klägerin das BHKW vollständig ihrem unternehmerischen Bereich zugeordnet. Die Klägerin ist Unternehmerin und betreibt mit dem Handel sowie der Errichtung und dem Betrieb von Biogasanlagen einschließlich der Nebenanlagen nur ein Unternehmen. Dieses umfasst auch die Trocknungsanlage, in der sie einen Teil der vom BHKW produzierten Wärme zum Trocknen von (fremden) Holzhackschnitzeln nutzt, um den erhöhten KWK-Bonus zu erhalten. Dies reicht nach Ansicht des Gerichts aus, um auch insoweit eine wirtschaftliche Tätigkeit der Klägerin im Zusammenhang mit der Trocknungsanlage anzunehmen. Da die Wärme das Unternehmen der Klägerin nie verlassen hat, liegt kein steuerpflichtiger Entnahmetatbestand vor.
Vorliegen einer unentgeltlichen Wertabgabe durch die Durchführung von Trocknungsleistungen
Bei dem Wärmeverbrauch handelt es sich vielmehr um eine unentgeltliche Wertabgabe. Eine solche liegt dann vor, wenn der Unternehmer unentgeltlich Leistungen erbringt, die außerhalb seines Unternehmens liegen. Dies sei bei der Trocknungsleistung für die OHG zweifelsfrei zu bejahen.
Allerdings ist diese nicht umsatzsteuerbar, weil die Klägerin diese Leistungen nicht für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, erbracht hat. Vielmehr hat sie die Trocknungsleistungen nur deshalb erbracht, um in den Genuss eines höheren KWK-Bonus zu kommen. Dieser erhöhte KWK-Bonus reicht nach Auffassung des Gerichts für die Annahme eines unternehmerischen Grundes aus. Der KWK-Bonus für die Wärmenutzung steht damit auch in einem direkten Zusammenhang mit der Hackschnitzeltrocknung.
Eine Umsatzsteuerpflicht der unentgeltlichen Leistung gegenüber der OHG ist demnach nicht gegeben.