-
Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
-
Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
-
Technology Consulting
Erhalten Sie maßgeschneiderte Technologieberatung
-
Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
-
Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
-
Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
-
Öffentlicher Sektor
Digitalisierung, Prozesse & Projekte
-
Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
-
Vermögende Privatkunden
Vermögen braucht Vertrauen, Transparenz und kluge Köpfe. Das können wir!
-
Finanzprozesse & Reporting
Unternehmensdaten messen und nutzbar machen
-
Immobilienwirtschaft
Beratung immobiliensteuerrechtlicher Spezialfragen
-
Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
-
Tax im öffentlichen Sektor
Beratung und Services für die öffentliche Hand und Non-Profit-Organisationen
-
Arbeitsrecht
Vertretung für Unternehmen.
-
Commercial & Distribution
Einkauf und Vertrieb rechtssicher gestalten.
-
Compliance & Managerhaftung
Haftung für Ihr Unternehmen vermeiden.
-
Erben & Nachfolge
Überlassen Sie die Zukunft nicht dem Zufall.
-
Financial Services | Legal
Your Growth, Our Commitment.
-
Gesellschaftsrecht
Erfolgreiche Wirtschaftstätigkeit durch optimal gestaltete Gesellschaftsstrukturen.
-
Immobilienrecht
Alles über Immobilienwirtschaft, Hotellerie, Bau- und Architektenrecht, WEG und Mietrecht.
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Litigation | Dispute Resolution
Konflikte lösen.
-
Mergers & Acquisitions (M&A)
Ihr One-Stop-Dienstleister mit Fokus auf M&A-Transaktionen.
-
Restrukturierung & Insolvenz
Zukunft sichern in der Krise.
-
Technology Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
-
IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
-
Tax Technology
Ihre Steuerabteilung – zukunftsfähig und leistungsstark!
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Öffentlicher Sektor
Digitalisierung, Prozesse & Projekte
-
Cyber Security
Beratung und Services für den Mittelstand in Deutschland
-
Data Engineering, Data Analytics und Künstliche Intelligenz
Datenbasierte Entscheidungen treffen und das Potenzial der Daten nutzen!
-
Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
-
Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
-
Sustainability Legal
Rechtliche Anforderungen an die nachhaltige Unternehmensführung
-
Sustainability Reporting
Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
-
Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
-
Grant Thornton B2B ESG-Studie
Grant Thornton B2B ESG-Studie
-
Expansion ins Ausland
Unsere Länderexpertise
-
Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner
-
GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
-
Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
-
Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
-
Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
-
Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance kannst Du bei uns sehr gut kombinieren.
-
Entwicklung
Wir bieten Dir ein vielfältiges Portfolio und lebendiges Wachstum in einem starken Team. Deine Entwicklung ist unser Antrieb.
-
International Arbeiten
Unser internationales Netzwerk eröffnet Dir die Chance international zu arbeiten und interkulturelle Erfahrungen zu sammeln.
-
Diversity
Vielfalt ist Teil unserer DNA. Wir vereinen unterschiedlichste Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
§ 6 EEG: Ein Beteiligungsgesetz auf Bundesebene
Um die Akzeptanz von Windenergie- und PV-Freiflächenanlagen in der Bevölkerung zu fördern, ermöglicht § 6 EEG eine freiwillige Erlösbeteiligung betroffener Kommunen. Anlagenbetreiber können betroffenen Gemeinden Zuwendungen von bis zu 0,2 Cent pro kWh zahlen.
Definition der betroffenen Gemeinden:
- Bei Windenergieanlagen: Gemeinden innerhalb eines Radius von 2,5 Kilometern um die Turmmitte.
- Bei PV-Freiflächenanlagen: Gemeinden, auf deren Gebiet ein Teil der Anlage liegt.
Die Zuwendungen werden anteilig gemäß der betroffenen Gemeindeflächen verteilt.
Ein zentraler Punkt ist die Freiwilligkeit: Kommunen haben keinen Anspruch auf den Abschluss eines Erlösbeteiligungsvertrags. Betreiber können sich Zuwendungszahlungen nach § 6 Absatz 5 EEG erstatten lassen, was wirtschaftliche Belastungen reduziert. Dennoch bleibt es eine optionale Regelung, was die Akzeptanzförderung begrenzen kann. Um dem entgegenzuwirken, haben mehrere Bundesländer verpflichtende Beteiligungsgesetze erlassen.
Beteiligungsgesetze auf Länderebene: Status Quo
Stand heute haben sieben Bundesländer eigene Gesetze zur verpflichtenden Beteiligung von Kommunen an neuen EE-Projekten verabschiedet. Diese Gesetze unterscheiden sich in wichtigen Punkten:
- Einwohnerbeteiligung: Nur in drei Bundesländern wird neben der Kommunalbeteiligung auch eine verpflichtende Beteiligung der Einwohner vorgeschrieben.
- Verpflichtungsumfang: Einige Landesgesetze beziehen sich lediglich auf die Umsetzung der freiwilligen Regelung des § 6 EEG, während andere umfassendere Beteiligungsmodelle, wie gesellschaftsrechtliche Beteiligungen der Kommunen, vorsehen.
- Erfasste Technologien: Alle sieben Bundesländer schließen Windenergieanlagen ein, jedoch werden PV-Freiflächenanlagen nur in drei Bundesländern berücksichtigt.
Herausforderungen für Anlagenbetreiber und Kommunen
Die Unterschiede in den Regelungen stellen Anlagenbetreiber und Kommunen vor erhebliche Herausforderungen. Die verpflichtenden Beteiligungsgesetze variieren stark im Hinblick auf:
- Den Umfang der wirtschaftlichen Verpflichtungen
- Die Art und Weise der Umsetzung
- Steuerliche und rechtliche Konsequenzen
Diese Komplexität erfordert fundierte Kenntnisse über die unterschiedlichen Anforderungen der jeweiligen Landesgesetze.
Detailüberblick über die verschiedenen Beteiligungsgesetze
Bundesland
|
Name
|
In Kraft getreten
|
Anspruchsberechtigt
|
Technologien
|
Zeitplan
|
Angebot an Kommunen
|
Angebot an Einwohner
|
Zweckbindung
|
Mecklenburg-Vorpommern
|
Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
|
Mitte 2016
|
Kommunen und Einwohner im 5 Kilometer Radius der WEA
|
Windenergie
|
Angebot frühestens 2 Monate vor Inbetriebnahme und spätestens bis zur Inbetriebnahme
|
1. Gesellschaftsrechtliche Beteiligung: mindestens 10% der Anteile. 2. Bei Zustimmung der Kommune auch alternative Ausgleichsabgabe möglich. Außerdem Öffnungsklausel im Gesetz für individuelle Beteiligungsvereinbarungen.
|
Gesellschaftsrechtliche Beteiligung: mindestens 10% der Anteile oder alternativ Ausgleichsabgabe in Form eines Sparprodukts möglich (ohne Zustimmungserfordernis).
|
Bei Ausgleichsabgabe vorhanden.
|
Brandenburg
|
Windenergieanlagenabgabegesetz Brandenburg
|
Mitte 2019
|
Kommunen im 3 Kilometer Radius der WEA
|
Windenergie
|
Zahlungspflicht ab Inbetriebnahme
|
Jährlich 10.000 € pro WEA während der Betriebsdauer
|
-
|
Vorhanden.
|
Niedersachsen
|
Niedersächsisches Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen
|
April 2024
|
Windenergie: Kommunen im 2,5 Km Radius um die WEA; PV: Kommunen auf deren Gemeindegebiet sich die PV-Freiflächenanlage befindet. Jeweils ggf. Einwohner im 2,5 Km Radius um das Vorhaben
|
Windenergie, PV-Freiflächenanlagen
|
Angebot innerhalb eines Jahres nach Inbetriebnahme
|
1. Verpflichtende Zahlung der § 6 EEG-Zuwendung (Akzeptanzabgabe). 2. Verpflichtendes Angebot zur weiteren finanziellen Beteiligung der Kommune oder der Einwohner.
|
Ggf. Angebot zur weiteren finanziellen Beteiligung an die Einwohner.
|
Bei Akzeptanzabgabe vorhanden.
|
Nordrhein-Westfalen
|
Bürgerenergiegesetz NRW
|
Dezember 2023
|
Kommunen im 2,5 Km Radius um die WEA und deren Einwohner
|
Windenergie
|
Beteiligungsvereinbarung muss spätestens 12 Monate nach Erhalt der BImSchG-Genehmigung nachgewiesen werden
|
3-stufiger Prozess: 1. Individuelle Beteiligungsvereinbarung. 2. Ersatzbeteiligung: § 6 EEG. 3. Ausgleichsabgabe: 0,8 ct/kWh.
|
2-stufiger Prozess: 1. Beteiligungsvereinbarung stets Verhandlungskomponente frei zu verhandeln. 2. Ersatzbeteiligung: Offerte an Einwohner für Nachrangdarlehen.
|
Bei Beteiligungsvereinbarung, Ersatzbeteiligung & Ausgleichsabgabe vorhanden.
|
Saarland
|
Saarländisches Gemeindebeteiligungsgesetz
|
Juni 2024
|
Windenergie: Kommunen im 2,5 Km Radius um die WEA; PV: Kommunen auf deren Gemeindegebiet sich die PV-Freiflächenanlage befindet
|
Windenergie, PV-Freiflächenanlagen
|
Beteiligungsvereinbarung muss spätestens 12 Monate nach Erhalt der BImSchG-Genehmigung nachgewiesen werden
|
3-stufiger Prozess: 1. Individuelle Beteiligungsvereinbarung. 2. Ersatzbeteiligung: § 6 EEG. 3. Ausgleichsabgabe: 0,8 ct/kWh.
|
-
|
Bei Beteiligungsvereinbarung, Ersatzbeteiligung & Ausgleichsabgabe vorhanden.
|
Sachsen
|
Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetz Sachsen
|
Juni 2024
|
Windenergie: Kommunen im 2,5 Km Radius um die WEA; PV: Kommunen auf deren Gemeindegebiet sich die PV-Freiflächenanlage befindet
|
Windenergie, PV-Freiflächenanlagen
|
Ab Inbetriebnahme
|
Verpflichtende Zahlung: 1. Windenergie: 0,2 ct/kWh über Betriebsdauer. 2. PV: 0,1 ct/kWh über Betriebsdauer. Alternativ: Wirtschaftlich angemessene Beteiligungsvereinbarung.
|
-
|
Bei Zahlungsverpflichtung & Beteiligungsvereinbarung vorhanden.
|
Thüringen
|
Thüringer Gesetz über die Beteiligung von Gemeinden an Windparks
|
Verabschiedet Juni 2024, noch nicht in Kraft
|
Kommunen im 2,5 Km Radius der WEA
|
Windenergie
|
Ab Inbetriebnahme
|
2-stufiger Prozess: 1. 0,2 ct/kWh über 20 Jahre. 2. Ausgleichsabgabe: 0,5 ct/kWh.
|
-
|
Vorhanden.
|
Grant Thornton unterstützt Sie bei der Umsetzung
Wir bei Grant Thornton in Deutschland verfügen über umfassende Expertise im Bereich der wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Beratung zu (Bürger-)Beteiligungsgesetzen. Unsere Leistungen umfassen:
- Analyse der gesetzlichen Anforderungen auf Bundes- und Länderebene
- Entwicklung und Umsetzung von Beteiligungsmodellen für Anlagenbetreiber und Kommunen
- Steuerliche und rechtliche Prüfung der Beteiligungsverträge
Nutzen Sie unsere Erfahrung, um komplexe Anforderungen zu bewältigen und Ihre Projekte erfolgreich umzusetzen. Kontaktieren Sie uns noch heute für eine individuelle Beratung.
Gestalten Sie Ihren individuellen Informationsbedarf: Abonnieren Sie hier unsere kostenlosen Newsletter.