Bis zum 4. November 2024 müssen betroffene deutsche Unternehmen mit Sitz in Frankreich ihre Erklärung über die Verrechnungspreise elektronisch beim dortigen Finanzamt einreichen.
INHALTE

Die Erklärung zur Verrechnungspreispolitik (Formular 2257-SD) muss zwingend innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Körperschaftsteuererklärung elektronisch übermittelt werden. Daher müssen Unternehmen, die zum 31. Dezember 2023 ihren Jahresabschluss erstellt haben, die Erklärung über die Verrechnungspreise spätestens am 4. November 2024 elektronisch an das Finanzamt übermitteln.

Bei der Erklärung 2257-SD handelt es sich um eine stark vereinfachte Zusammenfassung der Verrechnungspreisdokumentation gemäß Artikel L.13 AA des Steuerverfahrensbuchs. Trotzdem sollte sie nicht unterschätzt werden. Die Verschärfung der Verrechnungspreisdokumentationspflichten durch das Haushaltsgesetz in Frankreich dürfte in Steuerprüfungen stärker genutzt werden, um insbesondere Unstimmigkeiten zwischen Buchhaltung und Dokumentation zu identifizieren. Darüber hinaus ist die Erklärung ein gutes Instrument für eine Bestandsaufnahme der Verrechnungspreispolitik des Unternehmens.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Diese Erklärungspflicht gilt für französische juristische Personen sowie für französische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen, 

  • deren Jahresumsatz vor Steuern oder deren in der Bilanz ausgewiesenes Bruttovermögen mindestens 50 Millionen Euro beträgt oder
  • die am Ende des Geschäftsjahres direkt oder indirekt mehr als die Hälfte des Kapitals oder der Stimmrechte einer Gesellschaft besitzen oder direkt oder indirekt von einem französischen oder ausländischen Unternehmen, das die oben genannte Bedingung erfüllt, gehalten werden, oder
  • die einer steuerlichen Organschaft angehören, wenn eines der Organschaftsunternehmen eine der oben genannten Bedingungen erfüllt.

Warum muss die Erklärung eingereicht werden?

Die in der Erklärung enthaltenen Informationen dienen dazu, die Betriebsprüfungen zu erleichtern, indem sie es den Betriebsprüfern ermöglichen, im Vorfeld Analysen der gemeldeten Daten vorzunehmen. Das Formular 2257-SD ermöglicht es den Steuerbehörden, ihre Betriebsprüfungen effizient und gezielt zu planen. Zur Erinnerung: 52 Prozent der im Jahr 2022 eingeleiteten Prüfungen wurden nach einer Analyse von Massendaten durchgeführt.

In welcher Form muss die Erklärung eingereicht werden?

Die Erklärung muss verpflichtend elektronisch eingereicht werden. Wenn es sich um eine steuerliche Organschaft handelt, muss diese Erklärung von der Muttergesellschaft im Namen jedes einzelnen Mitgliedsunternehmens der Organschaft abgegeben werden.

Welche Sanktionen drohen, wenn keine Erklärung abgegeben wird?

Bei Nichtabgabe der Erklärung droht eine Geldstrafe von 150 Euro. Auslassungen oder Ungenauigkeiten in der Erklärung führen zu einem Bußgeld von 15 Euro für jede Auslassung oder Ungenauigkeit, wobei der Gesamtbetrag des Bußgeldes nicht weniger als 60 und nicht mehr als 10.000 Euro betragen darf.

Für die Praxis: Sorgfältige Aufbereitung der relevanten Informationen und technische Analyse erforderlich

Die Erklärung sollte in enger Abstimmung mit der Verrechnungspreisdokumentation und der Buchhaltung erarbeitet werden. In jedem Falle setzt die Erstellung eine sorgfältige Zusammenstellung der relevanten Informationen und eine technische Analyse voraus.

Es ist daher ratsam, sich so früh wie möglich darum zu kümmern, um der Meldepflicht nachkommen zu können. Unser Team steht Ihnen zur Verfügung, um Sie bei der Vorbereitung, der Durchsicht sowie der Abgabe der Erklärung 2257-SD zu unterstützen.

Lesen Sie dazu auch: Transfer pricing - identify your French transfer pricing obligations | Grant Thornton