Der Deutsche Bundestag hat rekordverdächtig schnell die Einführung einer Wegzugsbesteuerung auf Investmentanteile beschlossen. Es ist davon auszugehen, dass der Deutsche Bundesrat der Regelung zustimmt und sie damit ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt.
INHALTE

Wer ist betroffen?

Von der neuen Wegzugsteuer auf Anteile an Investmentfonds sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Personen betroffen, die innerhalb der letzten zwölf Jahre mindestens sieben Jahre lang in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren.  Sie müssen diese Investmentanteile im Privat-vermögen oder mittelbar über vermögensverwaltende Personengesellschaften halten. Nicht erfasst sind im Betriebsvermögen gehaltene Investmentanteile. Für diese sind bereits die bisherigen Regelungen zur Wegzugsbesteuerung anwendbar.  

Welche Investmentanteile werden erfasst?

Die Regelung erfasst grundsätzlich nur dem Investmentsteuergesetz unterliegende Investmentanteile, deren (nach dem Investmentsteuergesetz ermittelter) Gewinn positiv ist, und wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Der Anleger hält insgesamt Investmentanteile ≥ 1 Prozent der gezeichneten/ausgegebenen Investmentanteile (innerhalb der letzten fünf Jahre) oder
  • Investmentanteile, deren Anschaffungskosten EUR 500.000 betragen (jeder Investmentfonds wird gesondert betrachtet) sowie
  • Anteile an Spezial-Investmentfonds.

Erfasst werden sowohl Anteile an inländischen als auch an ausländischen Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds.

Nicht entscheidend ist, ob die Anteile in einem inländischen oder ausländischen Depot verwahrt werden. Fonds in der Rechtsform einer Personengesellschaft fallen nicht unter das Investmentsteuergesetz.

Wann kommt es zu einer Wegzugsbesteuerung? 

Die neue Wegzugsbesteuerung ist an die bisherige Wegzugsbesteuerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften ≥ 1 Prozent (innerhalb der letzten fünf Jahre) angelehnt.

Zu einer Wegzugsbesteuerung kommt es in folgenden Fällen:

  1. Bei Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht des Anlegers infolge 
    der Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland oder des gewöhnlichen Aufenthalts,
  2. bei unentgeltlicher Übertragung 
    auf eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person sowie
  3. bei einem sonstigen Ausschluss oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts Deutschlands hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung der Investmentanteile.

Wann ist die Wegzugsteuer zu zahlen? 

Der Wegzug ist im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu erklären. Bei steuerlich beratenen Steuerpflichtigen ist die Wegzugsteuer regelmäßig ca. 1,5 Jahre nach dem Ende des Wegzugsjahres 
zu zahlen.

Kommt es zu einem Kapitalertragsteuereinbehalt?

Zu einem Kapitalertragsteuereinbehalt durch die depotführende Stelle kommt 
es nicht.          

Kann die Wegzugsteuer gestundet werden? 

Auf Antrag kann die Wegzugsteuer in sieben Jahresraten entrichtet werden. Diese sind jeweils am 31. Juli fällig.

Besteht die Absicht, ggf. wieder nach Deutschland zurückzukehren, kann auf Antrag die Steuer für bis zu sieben Jahre (bzw. zwölf Jahre) gestundet werden. Findet allerdings keine Rückkehr statt, ist sie inkl. Zinsen zu zahlen.

Die Finanzverwaltung gewährt eine Ratenzahlung/Stundung regelmäßig nur gegen Sicherheitsleistungen.

Zudem sind für die jeweiligen Zeiträume Behaltensregelungen und Mitteilungspflichten zu beachten.  

Kann die Wegzugsbesteuerung vermieden werden? 

Aufgrund dieser steuerlichen Verschärfungen ist ein geplanter Wegzug im Vorfeld besonders zu überprüfen bzw. nach Möglichkeit zu strukturieren.

Sie haben Fragen zum Thema Wegzugsbesteuerung? Dann sprechen Sie uns gern an. Wir beraten Sie zur Frage der Steuer sowie allgemein zum Thema Wegzug.