Unternehmen und Selbständige, die regelmäßig kreative oder publizistische Dienstleistungen beauftragen, müssen sich zum Jahreswechsel auf eine wichtige Frist vorbereiten: die Meldung der Künstlersozialabgabe für das Jahr 2024. Die Abgabe ist bis spätestens 31. März 2025 bei der Künstlersozialkasse (KSK) zu melden. Nachfolgend beleuchten wir, welche Honorare meldepflichtig sind, wie sich die Abgabe berechnet und welche Folgen ein Fristversäumnis haben kann.
INHALTE

Hintergrund: Künstlersozialabgabe und Abgabepflichten

Die Künstlersozialabgabe unterstützt die soziale Absicherung freischaffender Künstler:innen und Publizist:innen. Unternehmen und Selbständige, die Dienstleistungen wie Grafikdesign, Textproduktion, Fotografie oder Social-Media-Content beauftragen, sind gesetzlich verpflichtet, diese Honorare zu melden und die Abgabe darauf zu entrichten.

Zu den meldepflichtigen Zahlungen zählen unter anderem:

  • Honorare für Grafikdesign, Texterstellung oder Fotografie
  • Leistungen wie Musikproduktion, Moderationen oder PR-Arbeiten
  • Gagen für Auftritte bei Veranstaltungen
  • Vergütungen für Social-Media-Content


Auch Honorare im Zusammenhang mit internen Events wie Weihnachtsfeiern können unter die Meldepflicht fallen.

Berechnung der Künstlersozialabgabe 2024

Der Abgabesatz für das Jahr 2024 liegt bei 5,0 Prozent. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der gezahlten Honorare:

Beispiel: Bei einem Gesamthonorar von 10.000 Euro für künstlerische Dienstleistungen würde die Abgabe 500 Euro betragen.

Formel: 10.000 Euro x 5,0 % = 500 Euro

Risiken bei versäumter Meldung

Die Einhaltung der Frist bis 31. März 2025 ist entscheidend. Versäumnisse können folgende Konsequenzen nach sich ziehen:

  • Nachforderungen der Künstlersozialabgabe
  • Säumniszuschläge
  • Bußgelder bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz


Zusätzlich kann ein Fristversäumnis zu erhöhtem Prüfungsaufwand bei Sozialversicherungs­­­­prüfungen durch den Rentenversicherungsträger führen.

Empfehlung: Prüfen Sie frühzeitig, ob alle relevanten Honorare ordnungsgemäß erfasst wurden, um mögliche Sanktionen zu vermeiden.

Ihr Fahrplan: Meldung an die Künstlersozialkasse

  1. Honorare erfassen: Identifizieren Sie alle Zahlungen an freischaffende Künstler:innen und Publizist:innen.
  2. Abgabe berechnen: Wenden Sie den Abgabesatz von 5,0 Prozent an.
  3. Frist einhalten: Melden Sie die Honorare bis spätestens 31. März 2025.
  4. Professionelle Unterstützung nutzen: Ziehen Sie externe Expertise hinzu, um Unsicherheiten zu klären.

Unsere Unterstützung für Ihr Unternehmen

Die korrekte Meldung der Künstlersozialabgabe erfordert Sorgfalt und Fachwissen, insbesondere bei der Identifikation meldepflichtiger Leistungen. Grant Thornton steht Ihnen mit einem erfahrenen Team zur Seite und bietet:

  • Detaillierte Prüfung Ihrer Honorare
  • Zuverlässige Berechnung der Abgabepflichten
  • Effiziente Abwicklung und Meldung bei der Künstlersozialkasse

Reduzieren Sie Risiken und administrativen Aufwand. Kontaktieren Sie uns noch heute, um individuelle Unterstützung durch unsere Expert:innen zu erhalten.