Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) hat nun den IDW S 1 i.d.F. 2008 überarbeitet und den Entwurf der neuen Fassung IDW ES 1 am 7. November 2024 verabschiedet. Im Vergleich zum IDW S 1 i.d.F. 2008 wurde im IDW ES 1 der Aufbau neu gegliedert und eine begriffliche Modernisierung vorgenommen. Wir fassen die wesentlichen inhaltlichen Änderungen für Sie zusammen.
INHALTE

Warum der IDW ES 1 wichtig ist

Der Bewertungsstandard IDW Standard S 1: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen findet im Berufsstand der Wirtschaftsprüfer Anwendung und ist in der deutschen Rechtsprechung anerkannt. Die derzeit anzuwendende Fassung des IDW S 1 wurde im Jahr 2008 veröffentlicht.

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) hat nun den IDW S 1 i.d.F. 2008 überarbeitet und den Entwurf der neuen Fassung IDW ES 1 am 7. November 2024 verabschiedet. Im Vergleich zum IDW S 1 i.d.F. 2008 wurde im IDW ES 1 der Aufbau neu gegliedert und eine begriffliche Modernisierung vorgenommen. 

Die wichtigsten Neuerungen im IDW ES 1

  • Neben der Funktion als neutraler Gutachter sieht der Entwurf für den Wirtschaftsprüfer die Funktion als neutraler Sachverständiger oder als Berater vor – je nachdem, welche Verantwortung der Wirtschaftsprüfer hinsichtlich des Umfangs der verwendeten Informationen und der Plausibilitätsbeurteilungen der der Zukunftserfolgsplanung zugrunde gelegten Annahmen übernimmt.
  • Als neutraler Gutachter oder neutraler Sachverständiger ist die vorliegende Planung des Managements dahingehend zu beurteilen, ob und inwieweit sie eine taugliche Grundlage für eine Unternehmensbewertung darstellt. Ist eine Managementplanung in dieser Hinsicht nur in Teilen oder nur eingeschränkt verwertbar, ist es in der Verantwortung des Wirtschaftsprüfers diese sachgerecht anzupassen oder zu ergänzen. Daher ist zwischen der Planung des Managements und der Planung als Bewertungsgrundlage zu unterscheiden.
  • In der Beratungsfunktion trägt dagegen grundsätzlich der Auftraggeber die alleinige Verantwortung für die der Unternehmensbewertung zugrunde liegende Planungsrechnung.
  • Die Konzeption des objektivierten Werts wird vor dem Hintergrund neuerer Entwicklungen aus dem nationalen und internationalen Bewertungsumfeld fortentwickelt und Hinweise zur Berücksichtigung von Synergien wurden in den Entwurf aufgenommen.
  • Neben dem objektivierten Wert wird im Rahmen des subjektiven Entscheidungswerts das Wertkonzept eines sog. plausibilisierten Entscheidungswerts eingeführt.
  • Bezüglich der Berücksichtigung persönlicher Ertragsteuern der Anteilseigner ist eine Öffnungsklausel enthalten, wonach generell in Bewertungsfällen, in denen das Interesse und Informationsbedürfnis auf Ebene von Kapitalgesellschaften im Vordergrund steht, eine Bewertung vor Berücksichtigung der persönlichen Ertragsteuern ebenfalls sachgerecht ist. 

Nächste Schritte und Kommentierung

Der IDW ES 1 ist eine noch nicht abschließend abgestimmte Auffassung des Berufsstands und daher noch nicht anzuwenden. Daher haben der Berufsstand und die interessierte Öffentlichkeit noch bis zum 31. Mai 2025 Gelegenheit zu Kommentierungen, bevor der Entwurf finalisiert wird und der überarbeitete Standard anzuwenden ist.

Der IDW ES 1 steht bis zu seiner endgültigen Verabschiedung als IDW Standard hier als Download-Angebot beim IDW zur Verfügung.

Unser Experte für den IDW ES 1

Unser Partner Prof. Dr. Martin Jonas hat als Mitglied des Fachausschusses für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW die Neufassung dieses für die Unternehmensbewertung fundamentalen Standards maßgeblich mitgestaltet.

Jetzt kontaktieren!