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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
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Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
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Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
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Vermögen braucht Vertrauen, Transparenz und kluge Köpfe. Das können wir!
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Grant Thornton B2B ESG-Studie
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GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
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Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
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Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Fahrzeughalter von in Deutschland zugelassenen Elektrofahrzeugen können eine sogenannte THG-Quote für rein elektrisch betriebene Elektrofahrzeuge beantragen. Diese kann an Vermarkter veräußert werden.
Auch öffentliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge sind zum Bezug von THG-Quoten berechtigt. Wird Strom aus erneuerbaren Energien in Form von Wind oder Sonne eingesetzt und der Strom nicht aus dem Netz entnommen, sondern nachweislich direkt von einer Stromerzeugungsanlage hinter demselben Netzverknüpfungspunkt bezogen, sind seit 1. Januar 2024 sogar höhere THG-Quoten als bisher vorgesehen.
Bei der öffentlichen Hand und gemeinnützigen Einrichtungen stellt sich in der Praxis häufig die Frage, wie die THG-Prämien ertragsteuerlich zu behandeln sind:
- THG-Prämien für Elektrofahrzeuge: Einnahmen aus THG-Prämien bei juristischen Personen öffentlichen Rechts (jPöR) und Gemeinnützigen können als Vermögensverwaltung eingeordnet werden. Entsprechend unterliegen sie nicht der Körperschaft- und Gewerbesteuer.
- THG-Prämien für Ladesäulen: Beim Betrieb von Ladesäulen handelt es sich in der Regel um eine wirtschaftliche Tätigkeit. Entsprechend sind Einnahmen aus THG-Prämien bei Gemeinnützigen indem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzurechnen. Bei jPöR ist zu prüfen, ob die THG-Prämien einem potenziellen Betrieb gewerblicher Art “Ladesäulen” zuzurechnen sind.
Umsatzsteuerlich ist die Vermarktung von THG-Quoten gegen Entgelt im Inland in der Regel eine steuerbare Leistung. Bei jPöR kann sich jedoch derzeit noch die Frage stellen, ob diese Leistungen dem unternehmerischen Bereich zuzurechnen sind. Bei Gemeinnützigen kann eine Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in Betracht kommen.