-
Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
-
Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
-
Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
-
Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
-
Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
-
Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
-
Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
-
Vermögende Privatkunden
Vermögen braucht Vertrauen, Transparenz und kluge Köpfe. Das können wir!
-
Finanzprozesse & Reporting
Unternehmensdaten messen und nutzbar machen
-
Immobilienwirtschaft
Beratung immobiliensteuerrechtlicher Spezialfragen
-
Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
-
Tax im öffentlichen Sektor
Beratung und Services für die öffentliche Hand und Non-Profit-Organisationen
-
Arbeitsrecht
Vertretung für Unternehmen.
-
Commercial & Distribution
Einkauf und Vertrieb rechtssicher gestalten.
-
Compliance & Managerhaftung
Haftung für Ihr Unternehmen vermeiden.
-
Financial Services | Legal
Your Growth, Our Commitment.
-
Gesellschaftsrecht
Erfolgreiche Wirtschaftstätigkeit durch optimal gestaltete Gesellschaftsstrukturen.
-
Immobilienrecht
Alles über Immobilienwirtschaft, Hotellerie, Bau- und Architektenrecht, WEG und Mietrecht.
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Litigation | Dispute Resolution
Konflikte lösen.
-
Mergers & Acquisitions (M&A)
Ihr One-Stop-Dienstleister mit Fokus auf M&A-Transaktionen.
-
Restrukturierung & Insolvenz
Zukunft sichern in der Krise.
-
Digital Advisory & IT Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
-
IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
-
Tax Technology
Ihre Steuerabteilung – zukunftsfähig und leistungsstark!
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Data Engineering, Data Analytics und Künstliche Intelligenz
Datenbasierte Entscheidungen treffen und das Potenzial der Daten nutzen!
-
Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
-
Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
-
Sustainability Legal
Rechtliche Anforderungen an die nachhaltige Unternehmensführung
-
Sustainability Reporting
Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
-
Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
-
Grant Thornton B2B ESG-Studie
Grant Thornton B2B ESG-Studie
-
Expansion ins Ausland
Unsere Länderexpertise
-
Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner
-
GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
-
Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
-
Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
-
Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
-
Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
-
Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
-
International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
-
Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Wenige erbschaft- und schenkungsteuerliche Begünstigungen für Immobilien
Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sieht grundsätzlich nur wenige Begünstigungen für Immobilien vor. Zu nennen sind hier etwa der zehnprozentige Bewertungsabschlag für vermietete Wohnimmobilien, die Begünstigung für die Übertragung des Familienheims, Begünstigung für sogenannte Wohnungsunternehmen oder die Begünstigung für konzerninterne Vermietungen. Diese sind allerdings vielfach von der Einhaltung sogenannter Nachbehaltensfristen abhängig. Zudem werden die Begünstigungsvorschriften von der Rechtsprechung restriktiv ausgelegt. So sollen nach dem jüngsten Urteil des Bundesfinanzhofes Parkhäuser, Shoppingcenter oder auch Hotels wohl nicht mehr als begünstigt anzusehen sein (vgl. hierzu unseren Beitrag vom 16. August 2024: Parkhaus bei der Erbschaftsteuer nicht begünstigt).
Sinkende Immobilienwerte schaffen neues Gestaltungspotenzial
Der langanhaltende „Immobilienboom“ in den vergangenen Jahrzehnten hat die Werte für Grundbesitz in die Höhe getrieben, was für die Übertragung von Immobilien im Rahmen der Vermögens- und Nachfolgeplanung eine Hürde bedeutet. Umso mehr bietet es sich an, das mit dem Wertverlust der derzeitigen „Immobilienkrise“ einhergehende Gestaltungspotenzial zu nutzen. So sollte unbedingt in Erwägung gezogen werden, Immobilien im Wege der Schenkung auf die nächste Generation zu übertragen, den Wert der Immobilien steuerlich zu „konservieren“ oder aber bereits vorausschauend günstig Immobilien für die nächste Generation zu erwerben.
„Konservieren“ der aktuellen Immobilienwerte durch Veräußerung
Eine Möglichkeit, den derzeitigen niedrigeren Wert einer Immobilie steuerlich zu „konservieren“ besteht darin, die Immobilie an die nächste Generation zum derzeitigen Verkehrswert zu veräußern. Der Erwerber kann den Erwerb dabei fremdfinanzieren oder der Veräußerer den Kaufpreis stunden. Erfolgt im letzteren Fall die Stundung des Kaufpreises allerdings zinslos, ist zu beachten, dass der Zinsvorteil grundsätzlich eine steuerpflichtige Schenkung darstellen kann.
Der Veräußerer kann im Folgenden schrittweise auf den Kaufpreis verzichten, wodurch die Belastung mit Schenkungsteuer gesteuert und so optimiert werden kann.
Interessant kann ein solches Vorgehen auch in den Fällen mit Auslandsbezug sein, da die Forderung auf den Kaufpreis kein „Inlandsvermögen“ darstellt. So kann zum Beispiel bei ausschließlich nicht mehr in Deutschland steuerpflichtigen Personen bei der Übertragung des Grundstücks eine deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer vermieden werden, falls die Kaufpreisforderung später unentgeltlich abgetreten oder vererbt wird.
Insgesamt hat eine Veräußerung gegenüber einer Schenkung der Immobilie den Vorteil, dass Abschreibungsvolumina gehoben werden und zukünftige Wertsteigerungen der Immobilie gleichwohl bereits im Vermögen der nächsten Generation eintreten. Weiterhin werden regelmäßig die Einkünfte der Immobilien fortan der nächsten Generation zugeordnet. Grunderwerbsteuer fällt für Immobilienübertragungen innerhalb der Familie regelmäßig nicht an.
Das „Konservieren“ der Immobilienwerte durch Einbringung der Immobilien in Gesellschaften
Alternativ kann sich auch anbieten, den Wert der Immobilie durch eine Einbringung in eine Personen- oder Kapitalgesellschaft zu „konservieren“. Der Vorgang ist etwas komplexer und ist im Regelfall bei einem größeren Immobilienportfolio eine sinnvolle Option.
Zudem kann hier eine gewisse Kontrolle über das Vermögen erhalten werden und ggf. sogar erhebliche steuerliche Vorteile im Rahmen der laufenden Besteuerung erzielt werden.
Ob sich das „Konservieren“ lohnt, ist eine Frage des Einzelfalls
Die Gestaltungsmöglichkeiten für ein „Einfrieren“ von Immobilienwerten sind zahlreich. Ob und welche Variante sich dabei im Ergebnis „rechnet“ ist allerdings eine Frage des Einzelfalls. Zudem gibt es steuerlich sowie zivilrechtlich zahlreiche Fallstricke. Es ist daher eine sorgfältige Analyse und Abwägung des Einzelfalls erforderlich.
Sie haben Fragen zu der Thematik? Gerne beraten wir Sie zum „Konservieren“ Ihrer Immobilienwerte und zur steueroptimalen Strukturierung Ihres Immobilienportfolios.
Gestalten Sie Ihren individuellen Informationsbedarf: Abonnieren Sie hier unsere kostenlosen Newsletter.