Der Regelungsausschuss für Rechnungslegung in Frankreich (Autorité des Normes Comptables) veröffentlicht eine neue Verordnung zur Modernisierung der Jahres- und Konzernabschlüsse. Sie ist ab dem 1. Januar 2025 anzuwenden.
INHALTE

Ziel der Modernisierung der Einzel- und Konzernabschlüsse nach French GAAP ist eine bessere Vergleichbarkeit der Abschlüsse. Im Fokus des Gesetzgebers ist die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung. Dementsprechend wurde auch der Kontenplan angepasst. Er wird in Frankeich regulatorisch vorgegeben.

Folgende Auswirkungen auf die Berichterstattung sind zu erwarten

  • Die Anwendung des außerordentlichen Ergebnisses wird eingeschränkt und nur noch in Ausnahmefällen möglich: was früher im außerordentlichen Ergebnis ausgewiesen werden konnte, wird jetzt zwingend operatives Ergebnis.

  • Die Mustervorlagen zur Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) wurden neu gefasst und sind entsprechend anzuwenden.

Unsere Handlungsempfehlungen

  • Aktualisieren Sie den Kontenplan und passen Sie die betroffenen laufenden Buchhaltungsprozesse in der Buchhaltungssoftware an.  Beachten Sie dabei beispielsweise folgende Vorgänge: Zuschüsse, Veräußerungen von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen, Verluste aus uneinbringlichen Forderungen.

  • Schätzen Sie bereits jetzt den Umfang der Auswirkungen auf die externe Finanzberichterstattung ab, zum Beispiel operatives Ergebnis, Covenant Ratios

Vergessen Sie weitere mögliche Konsequenzen nicht

  • Die gesetzliche Gewinnbeteiligung der Arbeitnehmer wird anhand eines dem operativen Ergebnis nahen Aggregats ermittelt (résultat courant) und

  • die Steuer CVAE (cotisation valeur ajoutée des entreprises) wird auf der Grundlage des im Bezugszeitraum erwirtschafteten „Mehrwerts“ berechnet, der wiederum anhand von Kennzahlen aus der Gewinn- und Verlustrechnung ermittelt wird.

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