-
Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
-
Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
-
Technology Consulting
Erhalten Sie maßgeschneiderte Technologieberatung
-
Operational Advisory
Prozesse und Strukturen einschätzen
-
Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
-
Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen
-
Öffentlicher Sektor
Digitalisierung, Prozesse & Projekte
-
Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
-
Vermögende Privatkunden
Vermögen braucht Vertrauen, Transparenz und kluge Köpfe. Das können wir!
-
Finanzprozesse & Reporting
Unternehmensdaten messen und nutzbar machen
-
Immobilienwirtschaft
Beratung immobiliensteuerrechtlicher Spezialfragen
-
Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
-
Tax im öffentlichen Sektor
Beratung und Services für die öffentliche Hand und Non-Profit-Organisationen
-
Arbeitsrecht
Vertretung für Unternehmen.
-
Commercial & Distribution
Einkauf und Vertrieb rechtssicher gestalten.
-
Compliance & Managerhaftung
Haftung für Ihr Unternehmen vermeiden.
-
Erben & Nachfolge
Überlassen Sie die Zukunft nicht dem Zufall.
-
Financial Services | Legal
Your Growth, Our Commitment.
-
Gesellschaftsrecht
Erfolgreiche Wirtschaftstätigkeit durch optimal gestaltete Gesellschaftsstrukturen.
-
Immobilienrecht
Alles über Immobilienwirtschaft, Hotellerie, Bau- und Architektenrecht, WEG und Mietrecht.
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Litigation | Dispute Resolution
Konflikte lösen.
-
Mergers & Acquisitions (M&A)
Ihr One-Stop-Dienstleister mit Fokus auf M&A-Transaktionen.
-
Restrukturierung & Insolvenz
Zukunft sichern in der Krise.
-
Technology Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
-
IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
-
Tax Technology
Ihre Steuerabteilung – zukunftsfähig und leistungsstark!
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Öffentlicher Sektor
Digitalisierung, Prozesse & Projekte
-
Cyber Security
Beratung und Services für den Mittelstand in Deutschland
-
Data Engineering, Data Analytics und Künstliche Intelligenz
Datenbasierte Entscheidungen treffen und das Potenzial der Daten nutzen!
-
Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
-
Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
-
Sustainability Legal
Rechtliche Anforderungen an die nachhaltige Unternehmensführung
-
Sustainability Reporting
Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
-
Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
-
Grant Thornton B2B ESG-Studie
Grant Thornton B2B ESG-Studie
-
Expansion ins Ausland
Unsere Länderexpertise
-
Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner
-
GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
-
Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
-
Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
-
Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
-
Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance kannst Du bei uns sehr gut kombinieren.
-
Entwicklung
Wir bieten Dir ein vielfältiges Portfolio und lebendiges Wachstum in einem starken Team. Deine Entwicklung ist unser Antrieb.
-
International Arbeiten
Unser internationales Netzwerk eröffnet Dir die Chance international zu arbeiten und interkulturelle Erfahrungen zu sammeln.
-
Diversity
Vielfalt ist Teil unserer DNA. Wir vereinen unterschiedlichste Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Nachhaltigkeitsberichterstattung in öffentlichen Unternehmen
Am 7. Juni 2023 fand die 136. Sitzung des Fachausschusses für öffentliche Unternehmen und Verwaltungen (ÖFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) statt. Hier wurde über die Herausforderungen, Chancen und Auswirkungen aktueller Entwicklungen auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung öffentlicher Unternehmen berichtet.
Bereits in 2021 mussten große Kapitalgesellschaften, die kapitalmarktorientiert (sogenannte PIE – Public Interest Entity) sind und mind. 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen in der nicht-finanziellen Erklärung über die ersten beiden Umweltziele (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel) der EU-Taxonomie Verordnung (kurz EU-Taxonomie VO) berichten. Es ging um den Bericht über die Taxonomiefähigkeit in der nicht-finanziellen Erklärung bzw. im gesonderten nicht-finanziellen Bericht. Für das Geschäftsjahr 2022 wurden vier weitere Umweltziele ergänzt (Gewässerschutz, Kreislaufwirtschaft, Biodiversität und Umweltverschmutzung). Die Berichtspflicht wurde zudem um die Taxonomiekonformität (Umweltziele 1 und 2) erweitert.
Zur Realisation des ambitionierten Planes zur Einhaltung des „1,5-Grad-Ziels“ publizierte die Europäische Kommission im März 2018 den Aktionsplan: „Zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums“. Zu dessen Umsetzung wurden drei Säulen manifestiert:
- die Sustainable Finance Disclosure Regulation (VO (EU) 2019/2088 kurz SFDR),
- die EU-Taxonomie Verordnung (VO (EU) 2020/852) sowie
- die Corporate Sustainability Reporting Directive (Richtlinie (EU) 2022/2464 kurz CSRD).
Berichtspflicht für öffentliche Unternehmen nach der CSRD
Die Berichtspflicht nach der EU-Taxonomie Verordnung ist nicht isoliert zu betrachten. Sie ist vielmehr an die CSRD und die durch sie determinierte Aufstellungspflicht „gekoppelt“. Zudem ist zu differenzieren, ob öffentliche Unternehmen unmittelbar oder mittelbar von dieser Berichtspflicht betroffen sind.
Unmittelbar betroffen sind Kapitalgesellschaften, die tatsächlich „groß“ im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB sind. Mittelbar betroffen sind öffentliche Unternehmen, die ungeachtet ihrer tatsächlichen Größe und Rechtsform aufgrund von Landesvorschriften „wie große Kapitalgesellschaften“ behandelt werden und bilanzieren müssen. Darunter fallen zum Beispiel Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkte Personengesellschaften, welche nach § 267 Abs. 1 und 2 HGB klein oder mittelgroß sind oder weitere öffentlich-rechtliche Organisationsformen (ungeachtet ihrer Größenklasse).
Zusammenfassend bedeutet das, dass ein Unternehmen dann verpflichtet ist, einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen und im Lagebericht verorten muss, wenn es den Anforderungen der European Sustainability Reporting Standards (kurz ESRS) und des damit einhergehenden Prinzips der Doppelten Wesentlichkeit entspricht.
Berichtspflicht für öffentliche Unternehmen nach der EU-Taxonomie Verordnung
Das primäre Ziel der EU-Taxonomie Verordnung ist das Umlenken von Kapital in nachhaltige Investitionsströme. Dabei kann die EU-Taxonomie Verordnung allgemein als Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten erachtet werden. Hier muss unter Bezugnahme auf die bereits erwähnten Umweltziele zunächst über die Taxonomiefähigkeit berichtet werden. Zudem erfolgt die Berücksichtigung der Taxonomiekonformität. Diese ist unter Einhaltung der technischen Bewertungskriterien sowie des Mindestschutzes zu untersuchen. Die finale Berichterstattung erfolgt über die Finanzkennzahlen – Umsatz, CapEx (Investitionsausgaben) sowie OpEx (Betriebsausgaben).
Weiterhin ist hinsichtlich der EU-Taxonomie Verordnung zu unterscheiden, ob die Unternehmen unmittelbar oder mittelbar durch die CSRD betroffen sind. Öffentliche Unternehmen, die unmittelbar in den Anwendungskreis der Direktive (2022/2464) fallen, haben ihre Angaben zur EU-Taxonomie Verordnung im Nachhaltigkeitsbericht aufzunehmen. In Bezug auf mittelbar betroffene Unternehmen kann nach derzeitigem Stand keine abschließende Aussage getroffen werden. Momentan wird die Auffassung vertreten, dass keine unmittelbare Pflicht zur Anwendung der EU-Taxonomie Verordnung für privatrechtliche kleine und mittlere Unternehmen (kurz KMU) der öffentlichen Hand sowie öffentlich-rechtliche Organisationsformen greift. Auch ist keine Ausstrahlungswirkung über die Anforderungen der CSRD auf die nationale Erweiterung des Anwendungsbereichs erkennbar.
Eine abweichende Ansicht ergibt sich bei einer wörtlichen Auslegung der Landesvorschriften. Hiernach könnten mittelbar privatrechtliche KMU der öffentlichen Hand respektive öffentlich-rechtliche Organisationsformen betroffen sein, wenn die jeweiligen Vorschriften, Satzungen oder Gesellschaftsverträge dies vorsehen.
Das bedeutet, dass öffentliche Unternehmen die Angaben zur EU-Taxonomie Verordnung in ihren Nachhaltigkeitsbericht aufnehmen müssen, wenn sie unmittelbar betroffen sind. Hinsichtlich der mittelbar betroffenen Unternehmen bleibt eine Klarstellung und die nationale Umsetzung der CSRD abzuwarten.