Die Bundesregierung hat am 17. Juli die Eckpunkte für eine Wachstumsinitative beschlossen. Erfahren Sie hier, von welchen lohnsteuerrelevanten Änderungen im Bereich der Mobilität Sie profitieren können.
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Unsere Expertinnen Stephanie Tigges und Heike Bathke haben bereits ausgewählte Eckpunkte aus der Wachstumsinitative vorgestellt (Zum Beitrag). Geplant sind darüber hinaus lohnsteuerrelevanten Änderungen im Bereich der Elektromobilität.

Die Gesetzesinitative sieht zwei wesentliche Neuerungen bei der Firmenwagenversteuerung vor:

  • Die Anhebung des Brutto-Listenpreisdeckel von 70.000 auf 95.000 Euro für die Anwendung des reduzierten Bewertungsmaßstabs in Höhe von 0,25 Prozent bei Elektrofahrzeugen und
  • die Gleichstellung ausschließlich mit E-Fuels betriebener Fahrzeuge mit den steuerlich begünstigten vollelektrischen Fahrzeugen.

Die Gleichstellung soll, neben den Regelungen zur Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der privaten Nutzung eines Firmenwagens, auch die Kfz-Steuer umfassen.

Die Bundesregierung will diese Maßnahmen zügig umzusetzen. So sollen die angestrebten wirtschaftlichen Ziele erreicht und langfristig die wirtschaftliche Stärke Deutschlands gesichert werden.

Über die genaue Umsetzung dieser Maßnahmen informieren wir Sie zeitnah. Bei Fragen zum Thema sprechen Sie unsere Expertinnen gern persönlich an.