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Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.
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Vermögen braucht Vertrauen, Transparenz und kluge Köpfe. Das können wir!
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GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
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Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
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Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Entwicklung
Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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International Arbeiten
Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Diversity
Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Förderung von Sachinvestitionen
Mit der Einführung des Forschungszulagengesetzes werden seit 2020 Arbeitslöhne sowie Eigenleistungen und Entgelte für in Auftrag gegebene Projekte gefördert. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen, sind darüber hinaus erstmalig auch Abschreibungen für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter Teil der förderfähigen Aufwendungen. Voraussetzung hierfür ist, dass das Wirtschaftsgut nicht vor dem 28. März 2024 angeschafft wurde, ausschließlich eigenbetrieblich für das förderfähige Projekt verwendet wird und für dessen Durchführung notwendig ist. Die Abschreibung ermittelt sich dabei nach den steuerrechtlichen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter und Wirtschaftsgüter, für die ein Sammelposten gebildet wird, dürfen jedoch nicht berücksichtigt werden.
Erhöhung der Fördervolumina
Zudem erhöhen sich die förderfähigen Aufwendungen für nach dem 27. März 2024 in Auftrag gegebene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auf 70 Prozent des gezahlten Entgelts. Bisher durften lediglich 60 Prozent der entstandenen Kosten berücksichtigt werden.
Ferner wurde die maximale Bemessungsgrundlage für nach dem 27. März 2024 förderfähigen Aufwendungen auf 10 Millionen Euro pro Jahr erhöht. Bei einer Förderung in Höhe von 25 Prozent der Bemessungsgrundlage können große Unternehmen daher bis zu 2,5 Millionen Euro steuerliche Forschungsförderung jährlich erhalten.
Eine zusätzliche Förderung erhalten kleine und mittlere Unternehmen, die auf Antrag 35 Prozent der in die Bemessungsgrundlage fallenden Aufwendungen erstattet bekommen. Unternehmen erfüllen diese Definition, sofern sie weniger als 250 Personen beschäftigen und weniger als 50 Millionen Euro Jahresumsatz erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens43 Millionen Euro beläuft.
Schnellere Auszahlung
Ab dem 1. Januar 2025 kann die festgesetzte Forschungszulage auf Antrag mit Vorauszahlungen verrechnet werden, sofern im Zeitpunkt der Festsetzung der Forschungszulage die nächste Ertragsteuererklärung noch nicht abgegeben wurde.
Mit dem Wachstumschancengesetz wurde die Forschungszulage an verschiedenen Punkten attraktiver gestaltet. Bitte beachten Sie, dass die Frist zur Einreichung förderfähiger Aufwendungen für das Wirtschaftsjahr 2020 zum Ende dieses Jahres ausläuft und dass eine Förderung nur möglich ist, wenn im Vorfeld der Erstantrag bewilligt wurde. Soll ein entsprechender Antrag gestellt werden, empfiehlt es sich, entsprechend kurzfristig potenziell förderfähige Projekte zu sichten. Bei Fragen jeglicher Art hierzu stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
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