Die Bundesregierung hat am 17. Juli 2024 eine Wachstumsinitiative beschlossen, um die Attraktivität, Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des Wirtschaftsstandorts Deutschlands zu stärken. Neben der Vereinfachung des Steuerrechts sollen steuerliche Vergünstigungen für Mehrarbeit und ausländische Fachkräfte den Wirtschaftsstandort Deutschland attraktiver machen.
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Vereinfachung des Steuerrechts

Das deutsche Steuerrecht soll einfacher und handhabbarer werden. Eine eigens einberufene Experten-Kommission „Bürgernahe Einkommensteuer“ wird noch im Juli 2024 Vorschläge für die deutsche Einkommensteuererklärung einreichen. Die Bundesregierung prüft diese Vorschläge und plant, sie bei positivem Ergebnis noch 2024 in einem Gesetzesvorhaben umzusetzen. Es bleibt abzuwarten, welche Vorschläge die Kommission einbringt und ob diese zeitnah eingeführt werden. Eine Vereinfachung des komplexen deutschen Einkommensteuerrechts durch Bürokratieabbau und verstärkter Digitalisierung ist zu begrüßen.

Vermeidung der kalten Progression  

Um inflationsbedingte Mehrbelastungen für die Steuerzahler zu vermeiden, plant die Bundesregierung, die Steuertarifeckwerte für die Jahre 2025 und 2026 zu verschieben. Kalte Progression bezeichnet die Situation, bei der eine Gehaltserhöhung durch Inflation absorbiert wird, aber dennoch zu einer höheren Besteuerung führt. So bleibt dem Steuerpflichtigen trotz Gehaltserhöhung weniger Kaufkraft. Der Abbau der kalten Progression, der seit 2023 vorgenommen wird, wird auch in den kommenden Jahren fortgesetzt.

Honorierung von Mehrarbeit und Flexibilität

Die Bundesregierung plant, folgende Maßnahmen, um flexiblere Arbeitsmodelle zu ermöglichen und Mehrarbeit angemessen zu honorieren:

  1. Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgehen, sollen steuer- und beitragsfrei gestellt werden. Vollzeitarbeit gilt bei tariflichen Regelungen als eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden. Für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten gelten 40 Stunden als Vollzeit.
  2. Prämien für die Ausweitung der Arbeitszeit sollen steuerlich begünstigt werden.   

Stärkung der Frauenerwerbstätigkeit 

Die Überführung der Steuerklassenkombination III/V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV soll die Frauenerwerbstätigkeit erhöhen. Die Anwendung der Steuerklassenkombination III/V führt bei dem Ehepartner mit der Steuerklasse V zu einem höheren Steuereinbehalt als bei einer Versteuerung mit der Steuerklasse IV. Oft sind Frauen betroffen, die öfter in Teilzeit arbeiten, sodass ihnen nach Abzug der Steuer mit der Steuerklasse V ein noch geringeres Monatseinkommen bleibt. Die Reform soll bewirken, dass die steuermindernde Wirkung des Splitting-Verfahrens bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird. Die höhere Besteuerung in der Steuerklasse V soll vermieden werden. Die Umsetzung ist für 2030 geplant, wird aber auf schnellere Einführung geprüft. Sie ist aktuell bereits im Entwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024 enthalten. 
Die Änderung des Steuerklassenmodels soll insbesondere für Frauen Anreize schaffen, ihre Erwerbstätigkeit auszuweiten. 

Steuerliche Begünstigung der Arbeitsaufnahme in Deutschland 

Um Deutschland für ausländische Fachkräfte attraktiver zu machen, plant die Bundesregierung steuerliche Anreize für die Arbeitsaufnahme. 
Neu zugewanderte Fachkräfte sollen in den ersten drei Jahren 30, 20 und 10 Prozent vom Bruttolohn steuerfrei stellen. Für diese Freistellung wird eine Unter- und Obergrenze für den Bruttolohn definiert. Die Regelung wird nach fünf Jahren evaluiert. 
Deutschland möchte, in Anlehnung an andere Länder, eine Art Special Tax Regime einführen. Die konkrete Umsetzung sowie die Anwendungsdauer bleiben abzuwarten.

Über die Konkretisierung dieser Vorhaben werden wir zeitnah informieren.