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GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
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Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
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Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance kannst Du bei uns sehr gut kombinieren.
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Wir bieten Dir ein vielfältiges Portfolio und lebendiges Wachstum in einem starken Team. Deine Entwicklung ist unser Antrieb.
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Unser internationales Netzwerk eröffnet Dir die Chance international zu arbeiten und interkulturelle Erfahrungen zu sammeln.
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Vielfalt ist Teil unserer DNA. Wir vereinen unterschiedlichste Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Vereinfachung des Steuerrechts
Das deutsche Steuerrecht soll einfacher und handhabbarer werden. Eine eigens einberufene Experten-Kommission „Bürgernahe Einkommensteuer“ wird noch im Juli 2024 Vorschläge für die deutsche Einkommensteuererklärung einreichen. Die Bundesregierung prüft diese Vorschläge und plant, sie bei positivem Ergebnis noch 2024 in einem Gesetzesvorhaben umzusetzen. Es bleibt abzuwarten, welche Vorschläge die Kommission einbringt und ob diese zeitnah eingeführt werden. Eine Vereinfachung des komplexen deutschen Einkommensteuerrechts durch Bürokratieabbau und verstärkter Digitalisierung ist zu begrüßen.
Vermeidung der kalten Progression
Um inflationsbedingte Mehrbelastungen für die Steuerzahler zu vermeiden, plant die Bundesregierung, die Steuertarifeckwerte für die Jahre 2025 und 2026 zu verschieben. Kalte Progression bezeichnet die Situation, bei der eine Gehaltserhöhung durch Inflation absorbiert wird, aber dennoch zu einer höheren Besteuerung führt. So bleibt dem Steuerpflichtigen trotz Gehaltserhöhung weniger Kaufkraft. Der Abbau der kalten Progression, der seit 2023 vorgenommen wird, wird auch in den kommenden Jahren fortgesetzt.
Honorierung von Mehrarbeit und Flexibilität
Die Bundesregierung plant, folgende Maßnahmen, um flexiblere Arbeitsmodelle zu ermöglichen und Mehrarbeit angemessen zu honorieren:
- Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgehen, sollen steuer- und beitragsfrei gestellt werden. Vollzeitarbeit gilt bei tariflichen Regelungen als eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden. Für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten gelten 40 Stunden als Vollzeit.
- Prämien für die Ausweitung der Arbeitszeit sollen steuerlich begünstigt werden.
Stärkung der Frauenerwerbstätigkeit
Die Überführung der Steuerklassenkombination III/V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV soll die Frauenerwerbstätigkeit erhöhen. Die Anwendung der Steuerklassenkombination III/V führt bei dem Ehepartner mit der Steuerklasse V zu einem höheren Steuereinbehalt als bei einer Versteuerung mit der Steuerklasse IV. Oft sind Frauen betroffen, die öfter in Teilzeit arbeiten, sodass ihnen nach Abzug der Steuer mit der Steuerklasse V ein noch geringeres Monatseinkommen bleibt. Die Reform soll bewirken, dass die steuermindernde Wirkung des Splitting-Verfahrens bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird. Die höhere Besteuerung in der Steuerklasse V soll vermieden werden. Die Umsetzung ist für 2030 geplant, wird aber auf schnellere Einführung geprüft. Sie ist aktuell bereits im Entwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024 enthalten.
Die Änderung des Steuerklassenmodels soll insbesondere für Frauen Anreize schaffen, ihre Erwerbstätigkeit auszuweiten.
Steuerliche Begünstigung der Arbeitsaufnahme in Deutschland
Um Deutschland für ausländische Fachkräfte attraktiver zu machen, plant die Bundesregierung steuerliche Anreize für die Arbeitsaufnahme.
Neu zugewanderte Fachkräfte sollen in den ersten drei Jahren 30, 20 und 10 Prozent vom Bruttolohn steuerfrei stellen. Für diese Freistellung wird eine Unter- und Obergrenze für den Bruttolohn definiert. Die Regelung wird nach fünf Jahren evaluiert.
Deutschland möchte, in Anlehnung an andere Länder, eine Art Special Tax Regime einführen. Die konkrete Umsetzung sowie die Anwendungsdauer bleiben abzuwarten.
Über die Konkretisierung dieser Vorhaben werden wir zeitnah informieren.
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