Mit dem Jahreswechsel 2024/2025 sind zahlreiche Änderungen im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht in Kraft getreten, die für Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen relevant sind. Von Anpassungen der Beitragsbemessungsgrenzen bis zur Abschaffung der Fünftelregelung – die Neuerungen betreffen zentrale Bereiche der Lohnabrechnung und Steuerpraxis. Unser Beitrag bietet einen kompakten Überblick und zeigt, welche Maßnahmen Arbeitgeber jetzt ergreifen sollten, um rechtssicher zu agieren und Chancen zu nutzen.
INHALTE

Aktuelle Gesetzgebung

Zum Jahreswechsel 2024/2025 wurden durch das Wachstumschancengesetz, das Jahressteuergesetz 2024 und das Kreditzweitmarktförderungsgesetz wesentliche Änderungen im Lohnsteuerrecht eingeführt. Arbeitgeber müssen sich auf Anpassungen in der Lohnabrechnung einstellen, da neue elektronische Bescheinigungspflichten und die Abschaffung der Fünftelregelung direkten Einfluss auf die Steuerpraxis nehmen.

Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft die Tarifbegünstigung nach § 34 EStG: Die begünstigende Fünftelregelung wird ab sofort nur noch im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung angewendet. Dadurch entfällt die Möglichkeit für Arbeitgeber, diese Regelung im Lohnsteuerabzugsverfahren zu berücksichtigen. Das kann zu Liquiditätsnachteilen für Arbeitnehmer führen – besonders bei Abfindungen. Unternehmen sollten ihre HR-Mitarbeiter auf mögliche Rückfragen vorbereiten und betroffene Arbeitnehmer über die Möglichkeit einer Antragsveranlagung informieren.

Aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung

Auch die Rechtsprechung hat Neuerungen gebracht:

  • Mobilitätsfragen wie die Nutzung mehrerer Wohnungen mit Firmenwagen oder die Bereitstellung von Ladeinfrastruktur (z. B. Batteriewechselstationen) wurden konkretisiert.
  • Die Überlassung von E-Bikes, die als Kraftfahrzeuge gelten, unterliegt neuen Bewertungsregeln.
  • Zur Pauschalversteuerung von Betriebsveranstaltungen (z. B. Weihnachtsfeiern) entschied der BFH, dass sie auch bei geschlossenen Veranstaltungen möglich ist (§ 40 EStG).

Unternehmen sollten diese Änderungen analysieren, um von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu profitieren und Risiken zu minimieren.

Beitragsbemessungsgrenzen 2025

Seit Januar 2025 gelten einheitliche Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung – ein bedeutender Schritt zur Vereinheitlichung zwischen alten und neuen Bundesländern. Die neuen Grenzwerte sind:

  • Gesetzliche Krankenversicherung: 66.150 Euro jährlich (monatlich 5.512,50 Euro).
  • Allgemeine Rentenversicherung: 8.050 Euro monatlich.
  • Knappschaftliche Rentenversicherung: 9.900 Euro monatlich.

Diese Änderungen sollen eine stabile soziale Absicherung gewährleisten und erfordern entsprechende Anpassungen in der Lohnbuchhaltung.

Regelungen zu Mini- und Midijobs

Auch die Einkommensgrenzen für Mini- und Midijobs wurden angepasst:

  • Die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs stieg auf 556 Euro.
  • Die Verdienstgrenze für Midijobs wurde auf maximal 2.000 Euro angehoben.

Arbeitnehmer im Übergangsbereich profitieren weiterhin von reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen, was die Schwelle zu einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit erleichtert.

Jahreswechsel-Fazit: Änderungen im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht

Die Änderungen im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht zum Jahreswechsel 2024/2025 bringen sowohl Herausforderungen als auch Gestaltungsmöglichkeiten für Arbeitgeber mit sich. Die Abschaffung der Fünftelregelung, neue Beitragsbemessungsgrenzen und aktualisierte Regelungen zu Mobilität und Mitarbeitervergünstigungen unterstreichen die Dynamik in der Lohnabrechnung.

Unternehmen, die sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen, können Stolperfallen vermeiden und von den Gestaltungsspielräumen profitieren. Nutzen Sie unsere Jahreswechsel-Webinare, um sich umfassend über die Änderungen zu informieren und rechtssicher aufzustellen.

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