Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) startet zu Jahresbeginn die neuen Förderaufrufe im Rahmen der Gigabitrichtlinie 2.0. Erfahren Sie, welche Änderungen – von höheren Punktgrenzen für die Fast Lane bis hin zur reduzierten Förderobergrenze – den Weg für den bundesweiten Breitbandausbau ebnen.
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Förderaufruf 2025 im Überblick

Am 23. Januar 2025 hat das BMDV nach Abschluss der letzten Förderaufrufe zum 30. September 2024 die neuen Aufrufe zur Antragstellung gestartet. Im Rahmen der Gigabitrichtlinie 2.0 können Gebietskörperschaften ab sofort wieder Fördermittel für den Breitbandausbau beantragen – die Einreichungsfrist endet am 15. September 2025. Mit einem Gesamtbudget von 1,2 Milliarden Euro setzt das Ministerium klare Impulse in Richtung Digitalisierung und flächendeckende Breitbandinfrastruktur. Antragsteller, die im Punktekompass mindestens 350 von 500 möglichen Punkten erreichen, qualifizieren sich sogar für das bevorzugte Fast-Lane-Verfahren. Gebiete mit einem hohen Nachholbedarf werden hierdurch priorisiert behandelt, um den steigenden Anforderungen an moderne Kommunikationsnetze gerecht zu werden.

Fast Lane: Vorteile und Voraussetzungen

Die Fast Lane bietet eine vorrangige Bewilligung für Projekte, die mindestens eine bestimmte Punktzahl erreichen. Mit der neuen Vorgabe von 350 Punkten – statt bisher 300 – wird der Auswahlprozess strenger, sodass nur Ausbaugebiete mit einem hohen Nachholbedarf bevorzugt werden. Gebietskörperschaften, deren Projektbewertung gemäß Punktekompass unterhalb der 350-Punkte-Marke liegt, durchlaufen das reguläre Standardverfahren. Diese Differenzierung sorgt für eine zielgerichtetere Verteilung der Fördermittel und verkürzt die Wartezeiten für besonders förderwürdige Projekte.

Neue Fördergrenzen und Projektfinanzierung

Die größte Neuerung betrifft die absolute Obergrenze der Bundesförderung pro Breitbandausbauprojekt. Wo bislang bis zu 100 Millionen Euro pro Projekt möglich waren, liegt die neue maximale Zuwendung bei 40 Millionen Euro. Diese Anpassung reagiert auf die aktuellen Herausforderungen knapper Haushaltsmittel beim Bund. Vor allem großvolumige Glasfaserprojekte stehen nun vor der Herausforderung, höhere Eigenanteile leisten zu müssen. Eine sorgfältige Prüfung der Wirtschaftlichkeit und ein überzeugender Businessplan sind daher unverzichtbar, um den nachhaltigen Erfolg eines geförderten Glasfaserausbauprojektes sicherzustellen. Die klare Budgetbegrenzung unterstreicht zudem die Notwendigkeit einer strategischen Projektplanung und zwingt die Kommunen dazu, die Risiken und Chancen noch strenger abzuwägen.

Unterstützung und erfolgreiche Antragstellung

Um den komplexen Anforderungen des neuen Förderaufrufs gerecht zu werden, bieten wir Ihnen umfassende kaufmännische und rechtliche Beratung. Von der strategischen Entscheidungsvorbereitung über die präzise Erstellung des Förderantrags bis hin zur effizienten Projektabwicklung: Unser Expertenteam begleitet Sie bei jedem Schritt. Unsere Beratung hilft, potenzielle Risiken frühzeitig zu identifizieren und individuelle Lösungen zu entwickeln, die im Einklang mit den strengen Kriterien des BMDV stehen. Nutzen Sie unser Know-how, um Ihren Förderantrag optimal vorzubereiten und Ihr Breitbandprojekt erfolgreich umzusetzen – für eine leistungsstarke, zukunftssichere digitale Infrastruktur in Ihrer Region.