Entgeltregulierung im Telekommunikationsmarkt

Bundesnetzagentur legt Preise in geförderten Glasfasernetzen fest

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Das Thema Open Access für Glasfasernetze steht im Mittelpunkt aktueller Diskussionen über den Doppelausbau von Netzinfrastrukturen. Ein zentraler Streitpunkt bei der Öffnung von Netzen für Drittanbieter ist die Einigung über eine geeignete Entgeltsystematik. Die Bundesnetzagentur schafft nun Klarheit – zumindest für öffentlich geförderte Glasfasernetze.

Höhere Netzauslastung durch Open Access

Die Rentabilität von Glasfaserprojekten hängt stark von der Netzauslastung ab. Während in Großstädten eine hohe Kundenzahl pro Trassenlänge ausreicht, ist im ländlichen Raum eine hohe Auslastungsquote entscheidend für die Kapitalrendite (Return on Investment).

Eine Möglichkeit, die Attraktivität von Glasfasernetzen zu steigern, ist die Erhöhung der Anbieterdiversität durch Open Access. Netzbetreiber von öffentlich geförderten Glasfasernetzen sind verpflichtet, Drittanbietern einen offenen und diskriminierungsfreien Zugang zu gewähren. In der Praxis gibt es jedoch Herausforderungen:

  • Technische und prozessuale Hürden
  • Unterschiedliche Vorstellungen zur Entgeltstruktur

Regulierte Vorleistungspreise für geförderte Glasfasernetze

Die Bundesnetzagentur plant, verbindliche Preisobergrenzen für eine Reihe von Vorleistungsprodukten festzulegen. Diese Preise gelten für Glasfasernetze, die auf Grundlage des Förderaufrufs vom 30. April 2024 errichtet wurden. Eigenwirtschaftlich finanzierte Netze sind von der Regelung ausgeschlossen.

Für die Ermittlung der Preise nutzte die Bundesnetzagentur ein Benchmarking aus 2022. Eine Überprüfung der Preise soll alle drei Jahre erfolgen. Die Kommunikation der finalen Preistabelle wird in Kürze über das Bundesministerium für Digitales und Verkehr erfolgen.

 

Vorläufige Preistabelle

Vorleistungsprodukt Monatlicher Preis
Unbeschaltetes Glasfaserpaar
0,14 EUR/Meter
Leerrohr (Innendurchmesser < 15mm)
0,16 EUR/Meter
Glasfaser-TAL am ODF
22,82 EUR
Glasfaser-TAL am NVt
14,71 EUR
Einmalentgelt für Bereitstellung und Kündigung
99,80 EUR
Bitstromzugang Layer 2 / Layer 3
50 – 99 Mbit/s
19,22 EUR / 22,61 EUR
100 – 199 Mbit/s
21,55 EUR / 25,35 EUR
200 – 499 Mbit/s
26,63 EUR / 31,33 EUR
500 – 999 Mbit/s
30,74 EUR / 36,16 EUR
1.000 Mbit/s
41,97 EUR / 49,38 EUR
Einmalentgelt für Bitstromzugang
27,09 EUR

Handlungsempfehlungen für Telekommunikationsunternehmen

Telekommunikationsunternehmen stehen vor der Herausforderung, ihre Geschäftsmodelle und operativen Prozesse an die neuen Vorgaben der Bundesnetzagentur anzupassen. Die regulatorischen Preisobergrenzen könnten Einfluss auf die Rentabilität bestehender und geplanter Projekte haben. Eine detaillierte Prüfung der aktuellen Preisstrukturen ist daher essenziell, um sicherzustellen, dass diese den neuen Anforderungen entsprechen.

Darüber hinaus sollten Unternehmen die Wirtschaftlichkeit ihrer Glasfaserprojekte neu bewerten, um potenzielle Anpassungen in den Investitionsplänen vorzunehmen. Technische und prozessuale Optimierungen sind ebenfalls notwendig, um die Interoperabilität von Open-Access-Systemen zu gewährleisten. So kann eine reibungslose Zusammenarbeit mit Drittanbietern sichergestellt werden, was langfristig zur Erhöhung der Netzauslastung beiträgt.

Förderprojekte, die auf den Förderaufruf vom 30. April 2024 basieren, sollten besonders genau überprüft werden. Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle vorgegebenen Richtlinien eingehalten werden, um die Wirtschaftlichkeitslückenberechnung nicht zu gefährden. Gleichzeitig können die festgelegten Vorleistungspreise auch als Referenzwert für eigenwirtschaftlich finanzierte Glasfaserprojekte dienen und somit zur Orientierung innerhalb der Branche beitragen.

Fazit

Die Entgeltregulierung bietet klare Rahmenbedingungen für den Ausbau von Glasfasernetzen und unterstreicht die Bedeutung von Open Access. Durch eine strategische Anpassung an die neuen Vorgaben können Unternehmen ihre Wettbewerbsposition stärken und langfristig von der erhöhten Netzauslastung profitieren.

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