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GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
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Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
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Offizielle Zustimmung für „Stop-the-Clock“-Initiative
Am 14. April 2025 hat der Rat der Europäischen Union dem sogenannten „Stop-the-Clock“-Vorschlag offiziell zugestimmt. Bereits am 3. April 2025 hatte das Europäische Parlament dem Vorschlag der Europäischen Kommission zugestimmt – auf Grundlage eines zuvor am 1. April beschlossenen beschleunigten Gesetzgebungsverfahrens.
Der entsprechende Rechtsakt wurde am 16. April 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am darauffolgenden Tag in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Änderungen bis spätestens zum 31. Dezember 2025 in nationales Recht umsetzen.
CSRD-Verschiebung für „Second“ und „Third Wave“: Das steckt hinter dem EU-Beschluss
Der „Stop-the-Clock“-Vorschlag ist Bestandteil des ersten Omnibus-Pakets der EU-Kommission zur Nachhaltigkeit und sieht vor, die Umsetzung der neuen Berichtspflichten nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zeitlich anzupassen.
Konkret sieht die Regelung folgende Änderungen vor:
- CSRD-Erstanwendung für die „Second Wave“ (große, nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen): Verschiebung auf Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027 (ursprünglich 2025).
- CSRD-Erstanwendung für die „Third Wave“ (kapitalmarktorientierte KMU): Verschiebung auf Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2028 (ursprünglich 2026).
- CSDDD-Erstanwendung und Umsetzungsfrist für Mitgliedstaaten: jeweils um ein Jahr verschoben.
Durch diese Maßnahme soll verhindert werden, dass Unternehmen nur kurzfristig berichtspflichtig werden, bevor die neuen regulatorischen Änderungen greifen.
Fazit: Jetzt Zeit für strategische CSRD-Vorbereitung nutzen
Die zeitliche Entlastung durch „Stop-the-Clock“ schafft Raum für strategische Vorbereitung: Betroffene Unternehmen können jetzt die nötigen Strukturen und Prozesse für eine effiziente und gesetzeskonforme Nachhaltigkeitsberichterstattung aufbauen.
Wir empfehlen insbesondere:
- Aufbau oder Optimierung interner Kontrollsysteme
- Durchführung fundierter Wesentlichkeitsanalysen
- Erfassung relevanter ESG-Datenpunkte
- Schulung relevanter Abteilungen im Umgang mit den neuen Reporting-Standards
Auch wenn Sie vorerst nicht mehr unter die CSRD-Berichtspflicht fallen, kann ein freiwilliger Bericht nach EFRAG-Standards erhebliche Vorteile bringen – etwa in der Kommunikation mit Investoren, Kunden oder Banken. So sichern Sie sich frühzeitig Wettbewerbsvorteile und positionieren Ihr Unternehmen als ESG-Vorreiter.
Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie gerne bei der Entwicklung einer individuellen Nachhaltigkeitsstrategie und der praktischen Umsetzung Ihrer CSRD-Berichtspflichten.