-
Audit
Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
-
Assurance
Wir haben Assurance Service Lines im Bereich der prüfungsnahen Beratung etabliert, damit wir Sie bei der Identifizierung der für Sie relevanten Risiken und Herausforderungen unterstützen können.

-
Technology Consulting
Erhalten Sie maßgeschneiderte Technologieberatung
-
Operational Excellence und Restrukturierung
Strategien für Erfolg und Stabilität
-
Deal Advisory
Problemlos Deals realisieren
-
Valuation & Economic and Dispute Advisory
Fachkompetenz für Ihre Fragestellungen

-
Unternehmen
Weil Ihr Unternehmen – ob national oder international – eine bessere Steuerberatung verdient.
-
Vermögende Privatkunden
Vermögen braucht Vertrauen, Transparenz und kluge Köpfe. Das können wir!
-
Finanzprozesse & Reporting
Unternehmensdaten messen und nutzbar machen
-
Immobilienwirtschaft
Beratung immobiliensteuerrechtlicher Spezialfragen
-
Finanzinstitute
Financial Services Tax – für Banken, Asset-Managements und Versicherungen
-
Tax im öffentlichen Sektor
Beratung und Services für die öffentliche Hand und Non-Profit-Organisationen

-
Arbeitsrecht
Vertretung für Unternehmen.
-
Commercial & Distribution
Einkauf und Vertrieb rechtssicher gestalten.
-
Compliance & Managerhaftung
Haftung für Ihr Unternehmen vermeiden.
-
Erben & Nachfolge
Überlassen Sie die Zukunft nicht dem Zufall.
-
Financial Services | Legal
Your Growth, Our Commitment.
-
Gesellschaftsrecht
Erfolgreiche Wirtschaftstätigkeit durch optimal gestaltete Gesellschaftsstrukturen.
-
Immobilienrecht
Alles über Immobilienwirtschaft, Hotellerie, Bau- und Architektenrecht, WEG und Mietrecht.
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Litigation | Dispute Resolution
Konflikte lösen.
-
Mergers & Acquisitions (M&A)
Ihr One-Stop-Dienstleister mit Fokus auf M&A-Transaktionen.
-
Restrukturierung & Insolvenz
Zukunft sichern in der Krise.
-
Energie, Telekommunikation und öffentliches Wirtschaftsrecht
Umfassende Beratung im Energierecht, Telekommunikationsrecht, öffentlichen Wirtschaftsrecht & regulierten Märkten.

-
Technology Consulting
Digitalisierung gemeinsam meistern
-
IT Assurance
Sichere Informationen als Grundlage optimaler Analyse und Unternehmenssteuerung.
-
Tax Technology
Ihre Steuerabteilung – zukunftsfähig und leistungsstark!
-
IT, IP & Datenschutz
IT-Sicherheit und digitale Innovationen.
-
Öffentlicher Sektor
Digitalisierung, Prozesse & Projekte
-
Cyber Security
Beratung und Services für den Mittelstand in Deutschland
-
Sicherheitsberatung
Auch in stürmischen Zeiten den Kurs behalten
-
SAP Beratung & Projektmanagement
Wir halten Ihnen den Rücken frei – für ein erfolgreiches SAP-Projekt.
-
Data Engineering, Data Analytics und Künstliche Intelligenz
Datenbasierte Entscheidungen treffen und das Potenzial der Daten nutzen!
-
Sustainability Strategy
Den Grundstein für Nachhaltigkeit legen
-
Sustainability Management
Den nachhaltigen Wandel steuern
-
Sustainability Legal
Rechtliche Anforderungen an die nachhaltige Unternehmensführung
-
Sustainability Reporting
Nachhaltigkeitsperformance kommunizieren und Compliance sicherstellen
-
Sustainable Finance
Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen integrieren
-
Grant Thornton B2B ESG-Studie
Grant Thornton B2B ESG-Studie
-
Expansion ins Ausland
Unsere Länderexpertise
-
Markteintritt in Deutschland
Ihr verlässlicher Partner

-
GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
-
Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
-
Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
-
Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
-
Sicherheitsberatung
Höchster Anspruch an Ihre Resilienz
-
Beratung für Stadtwerke und Kommunen
Expertise für eine nachhaltige Zukunft
-
Digitalisierung, Prozesse & Projekte
Spezialisiert auf den öffentlichen Sektor

-
Work-Life-Balance
Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance kannst Du bei uns sehr gut kombinieren.
-
Entwicklung
Wir bieten Dir ein vielfältiges Portfolio und lebendiges Wachstum in einem starken Team. Deine Entwicklung ist unser Antrieb.
-
International Arbeiten
Unser internationales Netzwerk eröffnet Dir die Chance international zu arbeiten und interkulturelle Erfahrungen zu sammeln.
-
Diversity
Vielfalt ist Teil unserer DNA. Wir vereinen unterschiedlichste Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Neue Spielregeln für Lieferketten
Die Anforderungen an die Lieferketten-Compliance befinden sich im Umbruch. Die voraussichtliche neue Bundesregierung will das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) teilweise abschaffen – und auch auf EU-Ebene steht die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) vor Änderungen.
Was plant die Bundesregierung beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)?
Das deutsche LkSG soll „abgeschafft“ werden. Damit ist allerdings keine komplette Aufhebung gemeint. Nur die (ohnehin schon aufgeschobene) Berichtspflicht soll sofort entfallen. Den Kern des Gesetzes, also die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette, will die Koalition durch ein „Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung“ ersetzen, mit dem die europäische Lieferketten-Richtlinie (CSDDD) in nationales Recht umgesetzt wird. Bis zu dessen Inkrafttreten sollen die Sorgfaltspflichten des LkSG fortgelten, aber „mit Ausnahme von massiven Menschenrechtsverletzungen nicht sanktioniert“ werden.
Ob diese Änderungen tatsächlich eine spürbare Entlastung für Unternehmen bringen, ist fraglich. Unklar bleibt etwa, wie „massive Menschenrechtsverletzungen“ definiert werden sollen – und ob der Prüfaufwand in der Praxis tatsächlich sinkt, wenn Unternehmen ihre Lieferanten weiterhin kontrollieren müssen. Offen ist auch, was für Unternehmen gilt, die aktuell noch unter das LkSG fallen, aber zukünftig nicht mehr unter die CSDDD. Da im Koalitionsvertrag nur von Menschenrechten die Rede ist, könnten jedenfalls die Sorgfaltspflichten bezüglich Quecksilber, persistenten organischen Stoffen und gefährlichen Abfällen wegfallen.
Lieferketten-Compliance auf EU-Ebene: Was die Omnibus-Initiative für Unternehmen bedeutet
Die EU-Kommission hat in ihrer Omnibus-Initiative weitreichende Änderungen an der CSDDD vorgeschlagen. Nach dem Europäischen Parlament hat inzwischen auch, wie erwartet, der Rat der EU der Verschiebung der CSDDD um ein Jahr zugestimmt. Die nationalen Umsetzungsgesetze werden also (gestaffelt nach Unternehmensgröße) von Juli 2028 bis Juli 2030 in Kraft treten.
Noch offen ist, ob das Europäische Parlament auch den inhaltlichen Änderungsvorschlägen der Kommission zustimmen wird. Demnach sollen insbesondere die Sorgfaltspflichten grundsätzlich auf direkte Zulieferer begrenzt werden, Schadensersatzansprüche sollen sich allein nach nationalem Recht richten und die Umsetzung eines Klimatransformationsplans soll nicht mehr verpflichtend sein. Die CSDDD würde damit dem aktuellen LkSG angenähert werden.
Neue Compliance-Pflichten: Diese EU-Verordnungen betreffen bald auch KMU
Während über Erleichterungen bei LkSG und CSDDD diskutiert wird, werden an anderer Stelle die Lieferketten-Sorgfaltspflichten drastisch verschärft und zum Teil sogar auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ausgeweitet:
- Für Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze und Gold gilt schon heute die EU-Konfliktmineralienverordnung.
- Ab dem 18. August 2025 gelten die Lieferketten-Sorgfaltspflichten der EU-Batterieverordnung.
- Ab dem 30. Dezember 2025 müssen die ersten Unternehmen die EU-Entwaldungsverordnung beachten, die strenge Vorgaben zur Vermeidung von illegaler Waldrodung enthält. Die zukünftige Bundesregierung möchte hier zwar eine neue Kategorie von „Null-Risiko“-Herkunftsländern schaffen, für die keine Sorgfaltspflichten gelten sollen. Ein ähnlicher Vorschlag ist allerdings erst vor wenigen Monaten im Europäischen Parlament gescheitert.
- Ab dem 14. Dezember 2027 wird die EU-Zwangsarbeitsverordnung gelten, die die Vermarktung von Produkten verbietet, die unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden.
Die EU-Kommission hat diese Vorschriften in ihrer Omnibus-Initiative nicht einmal erwähnt. Änderungen sind deshalb vorerst wohl nicht zu erwarten.
Fazit: Sorgfaltspflichten rund um Lieferketten bleiben Herausforderung für Unternehmen
Betroffene Unternehmen können auf Erleichterungen bei LkSG und CSDDD hoffen. Lieferketten-Sorgfaltspflichten sind damit aber nicht vom Tisch, sondern werden auch in Zukunft eine Compliance-Herausforderung darstellen.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Lieferketten-Compliance zukunftssicher aufzustellen. Sprechen Sie uns an!