Die Regeln zur Lieferketten-Compliance stehen vor grundlegenden Veränderungen – national wie europäisch. Während die kommende Bundesregierung das Lieferkettengesetz entschärfen will, plant die EU neue Verordnungen, die teils deutlich strengere Pflichten vorsehen. Was das für Unternehmen bedeutet, welche Vorschriften bald gelten und wo noch Unklarheiten bestehen, lesen Sie in unserem aktuellen Überblick.
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Neue Spielregeln für Lieferketten

Die Anforderungen an die Lieferketten-Compliance befinden sich im Umbruch. Die voraussichtliche neue Bundesregierung will das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) teilweise abschaffen – und auch auf EU-Ebene steht die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) vor Änderungen.

Was plant die Bundesregierung beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)?

Das deutsche LkSG soll „abgeschafft“ werden. Damit ist allerdings keine komplette Aufhebung gemeint. Nur die (ohnehin schon aufgeschobene) Berichtspflicht soll sofort entfallen. Den Kern des Gesetzes, also die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette, will die Koalition durch ein „Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung“ ersetzen, mit dem die europäische Lieferketten-Richtlinie (CSDDD) in nationales Recht umgesetzt wird. Bis zu dessen Inkrafttreten sollen die Sorgfaltspflichten des LkSG fortgelten, aber „mit Ausnahme von massiven Menschenrechtsverletzungen nicht sanktioniert“ werden.

Ob diese Änderungen tatsächlich eine spürbare Entlastung für Unternehmen bringen, ist fraglich. Unklar bleibt etwa, wie „massive Menschenrechtsverletzungen“ definiert werden sollen – und ob der Prüfaufwand in der Praxis tatsächlich sinkt, wenn Unternehmen ihre Lieferanten weiterhin kontrollieren müssen. Offen ist auch, was für Unternehmen gilt, die aktuell noch unter das LkSG fallen, aber zukünftig nicht mehr unter die CSDDD. Da im Koalitionsvertrag nur von Menschenrechten die Rede ist, könnten jedenfalls die Sorgfaltspflichten bezüglich Quecksilber, persistenten organischen Stoffen und gefährlichen Abfällen wegfallen.

Lieferketten-Compliance auf EU-Ebene: Was die Omnibus-Initiative für Unternehmen bedeutet

Die EU-Kommission hat in ihrer Omnibus-Initiative weitreichende Änderungen an der CSDDD vorgeschlagen. Nach dem Europäischen Parlament hat inzwischen auch, wie erwartet, der Rat der EU der Verschiebung der CSDDD um ein Jahr zugestimmt. Die nationalen Umsetzungsgesetze werden also (gestaffelt nach Unternehmensgröße) von Juli 2028 bis Juli 2030 in Kraft treten.

Noch offen ist, ob das Europäische Parlament auch den inhaltlichen Änderungsvorschlägen der Kommission zustimmen wird. Demnach sollen insbesondere die Sorgfaltspflichten grundsätzlich auf direkte Zulieferer begrenzt werden, Schadensersatzansprüche sollen sich allein nach nationalem Recht richten und die Umsetzung eines Klimatransformationsplans soll nicht mehr verpflichtend sein. Die CSDDD würde damit dem aktuellen LkSG angenähert werden.

Neue Compliance-Pflichten: Diese EU-Verordnungen betreffen bald auch KMU

Während über Erleichterungen bei LkSG und CSDDD diskutiert wird, werden an anderer Stelle die Lieferketten-Sorgfaltspflichten drastisch verschärft und zum Teil sogar auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ausgeweitet:

  • Für Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze und Gold gilt schon heute die EU-Konfliktmineralienverordnung.

  • Ab dem 18. August 2025 gelten die Lieferketten-Sorgfaltspflichten der EU-Batterieverordnung.

  • Ab dem 30. Dezember 2025 müssen die ersten Unternehmen die EU-Entwaldungsverordnung beachten, die strenge Vorgaben zur Vermeidung von illegaler Waldrodung enthält. Die zukünftige Bundesregierung möchte hier zwar eine neue Kategorie von „Null-Risiko“-Herkunftsländern schaffen, für die keine Sorgfaltspflichten gelten sollen. Ein ähnlicher Vorschlag ist allerdings erst vor wenigen Monaten im Europäischen Parlament gescheitert.

  • Ab dem 14. Dezember 2027 wird die EU-Zwangsarbeitsverordnung gelten, die die Vermarktung von Produkten verbietet, die unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden.

Die EU-Kommission hat diese Vorschriften in ihrer Omnibus-Initiative nicht einmal erwähnt. Änderungen sind deshalb vorerst wohl nicht zu erwarten.

Fazit: Sorgfaltspflichten rund um Lieferketten bleiben Herausforderung für Unternehmen

Betroffene Unternehmen können auf Erleichterungen bei LkSG und CSDDD hoffen. Lieferketten-Sorgfaltspflichten sind damit aber nicht vom Tisch, sondern werden auch in Zukunft eine Compliance-Herausforderung darstellen.

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