Update: Das NIS-2 Umsetzungsgesetz wird voraussichtlich erst im März 2025 in Kraft treten Unternehmen sollten die Zeit bis dahin unbedingt nutzen, um sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Nachfolgend informieren wir Sie über die wichtigsten Einzelheiten zur NIS-2-Richtlinie.
INHALTE

Was ist die NIS-2-Richtlinie?

Die NIS-2-Richtlinie stellt auch den Healthcare-Sektor vor neue Herausforderungen, da sie Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der EU umfasst. Ab März 2025 werden viele weitere Akteure aus dem Gesundheitswesen von den neuen Vorschriften betroffen sein.

Ziele und Anforderungen der NIS-2-Richtlinie

Die NIS-2-Richtlinie ist eine Weiterentwicklung der bisherigen NIS-Richtlinie zur Cyber-Sicherheit. Ziel ist die Etablierung einheitlicher Mindeststandards für Informationssicherheit innerhalb der EU. Sie erweitert den Anwendungsbereich auf verschiedene Sektoren, fordert strengere Sicherheitsmaßnahmen und verbessert die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene. Dadurch sollen Cyberangriffe frühzeitig erkannt und effektiv abgewehrt werden, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.

Herausforderungen für den Healthcare-Sektor

Viele betroffene Akteure haben bisher keine ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Die Implementierung erforderlicher Maßnahmen wie Risikoanalysen, Vorfallmanagement und Sicherheitsstandards erfordert erhebliche Investitionen und Fachwissen. Der Gesundheitssektor, der bereits ein zentraler Bestandteil der kritischen Infrastrukturen (KRITIS) in Deutschland ist, wird durch die NIS-2-Vorgaben deutlich ausgeweitet.

Cyber-Sicherheit im Healthcare-Sektor: Warum jetzt handeln?

Während sich größere Krankenhäuser bisher an die KRITIS-Verordnung halten mussten, betrifft die NIS-2-Richtlinie nun auch kleinere Gesundheitsdienstleister wie medizinische Versorgungszentren, Praxen, Apotheken sowie Reha- und Pflegeeinrichtungen. Ebenso fallen Medizintechnikunternehmen, Labore, Forschungseinrichtungen und Softwareanbieter im Gesundheitswesen unter die neuen Regelungen. Diese Erweiterung stellt sicher, dass die gesamte Versorgungskette im Gesundheitswesen vor Cyberangriffen geschützt wird.

Herausforderungen bei der Umsetzung

Viele Einrichtungen verfügen über veraltete IT-Infrastrukturen, die den neuen Sicherheitsstandards nicht gerecht werden. Zusätzlich ist der Aufwand für Schulungen, technische Überwachungsmechanismen und kontinuierliche Sicherheitsüberprüfungen hoch. Dennoch sind diese Maßnahmen unerlässlich, um die Kontinuität der Patientenversorgung sicherzustellen und sensible Daten vor Bedrohungen wie Ransomware zu schützen.

Von der Theorie zur Praxis: Erfolgreiche Umsetzung der NIS-2-Richtlinie

Die strategische Herangehensweise zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie umfasst:

  • Branchenspezifischer Sicherheitsstandard (B3S): Der B3S für Krankenhäuser nach § 8a BSI-Gesetz dient als Leitfaden zur Erfüllung vieler Cybersicherheitsanforderungen.
  • Unterstützung durch IT-Sicherheitsexperten: Die Zusammenarbeit mit Experten erleichtert die Implementierung des B3S oder ähnlicher Sicherheitsstandards.
  • Regelmäßige Audits: Audits und kontinuierliche Sicherheitsüberprüfungen sind entscheidend, um einen hohen Sicherheitsstandard zu gewährleisten.

Aktueller Stand: NIS-2-Umsetzungsgesetz kommt später

Ursprünglich sollte das NIS-2 Umsetzungsgesetz bereits im Oktober 2024 in Kraft treten. Der Zeitplan wurde jedoch angepasst, sodass das Regelwerk nun im März 2025 in Kraft tritt.

Handeln Sie jetzt:
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