Finanzverwaltung
Neuer Maßstab für die steuerliche Zuordnung von Blockheizkraftwerken (BHKW)
Als Reaktion auf Urteile des Bundesfinanzhofes (BFH) vertritt die Finanzverwaltung nun die Auffassung, dass die Zuordnung von BHKW zum unternehmerischen Bereich im Sinne der Umsatzsteuer anhand der Marktwerte und Mengen der produzierten Güter zu erfolgen hat. Was das für die Praxis bedeutet.