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Durch unsere unabhängig und kompetent durchgeführten Prüfungsleistungen garantieren wir unseren Mandanten und deren Abschlussadressaten ein hohes Maß an Sicherheit und Vertrauen.
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Grant Thornton B2B ESG-Studie
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GRANT THORNTON OPINION in der ESG Automotive Nachhaltigkeitsthemen als Risiken und Chancen erkennenSenior Manager Dr. Stefan Hannen hat mit dem Magazin „Mobilität“, das als Beilage der Tageszeitung „Die Welt“ erscheint, über neue Geschäftsmodelle und aufkommende Reporting- und Kommunikationsverpflichtungen in der Automobilbranche gesprochen.
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Pillar 2 Diskussionsentwurf für deutsches Umsetzungsgesetz liegt vorDie im Entwurf enthaltenen Regelungen sollen in einem eigenen neuen Gesetz „zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen“ verankert werden. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor.
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Rechnungslegung Auswirkungen der neuen US-GesetzgebungZwei von Präsident Joe Biden unterzeichnete Gesetze haben Auswirkungen auf den Zugang zum US-amerikanischen Markt für europäische Automobilhersteller. Deutsche Unternehmen mit geschäftlichen Beziehungen in die USA sollten insbesondere die bilanzielle Behandlung der gesetzlichen Neuerungen sorgfältig prüfen.
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Interview Dynamic Dashboarding für Volvo Car GermanyWir haben gemeinsam mit Volvo Car Germany eine szenariobasierte und dynamische Dashboardlösung für den Finance Bereich bei dem Unternehmen entwickelt.
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Starkes Engagement im Job und eine gute Work-Life-Balance lassen sich bei Grant Thornton kombinieren.
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Über passgenaue Weiterbildungen, Trainings oder Förderung von Berufsexamina unterstützen wir Sie kontinuierlich in Ihrer beruflichen Entwicklung.
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Bei internationalen Prüfungs- und Beratungsprojekten sind wir führend. Die internationale Zusammenarbeit mit Mandanten und Kollegen aus dem Netzwerk ist daher vielen Bereichen Tagesgeschäft.
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Grant Thornton in Deutschland vereint Fachrichtungen, Berufserfahrungen, Kulturen, Herkunftsländer, Altersgruppen und Geschlechter.
Am 31. Oktober 2022 endet die Frist für die Abgabe der Bewertungserklärungen zur neuen Grundsteuer. Allerdings wurde bisher erst rund ein Viertel der insgesamt erwarteten Erklärungen eingereicht. Vor diesem Hintergrund werden die Forderungen nach einer allgemeinen Fristverlängerung lauter.
Am 13. Oktober 2022 wird die Finanzministerkonferenz (FMK) tagen. Die FMK ist ständige Konferenz der Finanzminister der 16 deutschen Länder. Diese könnte eine Fristverlängerung beschließen. Ob es tatsächlich dazu kommen wird, ist indes ungewiss. Dies gilt ungeachtet dessen, dass sich Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) für eine solche Fristverlängerung ausgesprochen hat, da die Grundsteuer Ländersache ist. Zudem ist ungewiss, wieviel Zeit den Steuerpflichtigen im Falle einer Fristverlängerung zusätzlich eingeräumt würde.
Die bisherige Frist ist vor allem für Unternehmen mit großen und komplexen Immobilienbeständen herausfordernd. Die erforderlichen Daten sind entweder nicht (digital) vorhanden oder zumindest nicht in für die Grundsteuerwerterklärung tauglicher Art miteinander verknüpft. Dies muss nun innerhalb kürzester Zeit erfolgen. Wenn erkennbar ist, dass die Frist ganz oder in Teilen nicht eingehalten werden kann, sind zudem Strategien mit Blick auf die Vorgehensweise zu entwickeln.
Im Übrigen sind auch die Folgeschritte nach der Abgabe der Erklärungen im Vorfeld zu planen. Hierbei geht es unter anderem um die folgenden Punkte:
- Weitere Digitalisierung und Verknüpfung von Daten für zukünftig weitgehend automatisierte Grundsteuerprozesse
- Abgabe von Erklärungen ab dem 1. Januar 2023 bei Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse nach dem 1. Januar 2022
- Zentralisierter Prozess für den Empfang von Bescheiden, inhouse oder extern?
- Automatisierter Bescheidabgleich versus manuelle Prüfung?
- Automatisierte Buchungs- und Zahlungsvorgänge
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