Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Selbständige und Dienstherren, haben bislang häufig sv.net für die Beantragung und den Abruf von A1-Bescheinigungen genutzt. Sie müssen ab 2024 auf das SV-Meldeportal umsteigen.

Sozialversicherungsmeldungen jetzt über neues SV-Portal melden

Nach 23 Jahren wird die Ausfüllhilfe sv.net durch das SV-Meldeportal ersetzt. Bisher wurde sv.net von den Krankenkassen freiwillig für den Austausch von Sozialversicherungsmeldungen angeboten. Das SV-Meldeportal wurde bereits im Juli 2023 für den Produktionsbetrieb freigegeben. Im Rahmen eines Pilotverfahrens mit ausgewählten Pilotkundinnen und -kunden wurden die Funktionen ausgiebig getestet. 

Nutzung des SV-Meldeportals jetzt möglich

Seit dem 4. Oktober 2023 wird das neue SV-Meldeportal für Sozialversicherungsträger

  • zum elektronischen Datenaustausch für Meldungen,
  • Beitragsnachweise,
  • Bescheinigungen und Anträge der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Selbstständigen

allgemein zugänglich zur Verfügung gestellt. Es umfasst ein Internet-Portal mit umfangreichen Informationen und die neue Ausfüllhilfe zum Austausch von elektronischen Meldungen mit den Sozialversicherungsträgern.

Nach einer Übergangsphase wird sv.net am 29. Februar 2024 abgeschaltet. Bis zu diesem Termin müssen alle aktiven Nutzer die Anwendung gewechselt haben.

Weiterer Schritt zur Digitalisierung der Verwaltung

Damit wird nun in Deutschland ein Portalverbund etabliert, der Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen einen digitalen Zugang zu allen Angeboten der Verwaltungen ermöglicht. Dazu hat der IT-Planungsrat von Bund und Ländern beschlossen, das „Einheitliche Unternehmenskonto“ auf Basis von ELSTER umzusetzen. Ein Unternehmenskonto kann über die Webseite mein-unternehmenskonto.de eingerichtet werden. Dazu wird die Steuernummer eines Unternehmens genutzt. Herausgeber ist das Bayerisches Staatsministerium für Digitales.

Unternehmenskonto und BundID-Konto

Ein Unternehmenskonto besteht aus einem oder mehreren Benutzerkonten. Jedes Benutzerkonto ist dabei einer Person zugeordnet. Im Zuge der Registrierung erhält das Unternehmen oder ein Selbstständiger für jedes Benutzerkonto ein ELSTER-Organisationszertifikat. Das ELSTER-Organisationszertifikat wird nicht nur für die einmalige Registrierung zur Nutzung des SV-Meldeportals, sondern danach auch für jede Anmeldung am SV-Meldeportal eingesetzt.

Für Selbstständige und für Beschäftigte, die das SV-Meldeportal ausschließlich für die Beantragung und den Abruf von A1-Bescheinigungen nutzen wollen, wird alternativ zum ELSTER-Unternehmenskonto ab 2024 auch das BundID-Konto für die Registrierung und Anmeldung angeschlossen. Das SV-Meldeportal eröffnet mit dieser erweiterten Registrierung den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern einen sicheren und nutzerspezifischen Zugang zu den Anwendungen und Daten.

Der Zugriff erfolgt über die Internetseite: www.sv-meldeportal.de

Sollten Sie Fragen zu SV-Meldungen haben, sprechen Sie uns jederzeit gerne an!